FAQs
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum LVR-Mobilitätsfonds
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Nach der Bewilligung ändert sich der Zahlungsempfänger. Was ist zu tun?
Bitte teilen Sie uns per E-Mail die neuen Zahlungsdaten (Bank, Kontoinhaber*in, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort, IBAN) mit.
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Kann eine digitale Unterschrift im Formular eingefügt werden?
Nein, ein gültiger Antrag bedarf der eingescannten Schriftform.
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Kann jetzt schon ein Antrag für das Folgejahr gestellt werden?
Anträge für das Kalenderjahr 2026 können ab 18. Dezember 2025 gestellt werden.
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Kann auch ein Antrag auf Beförderung mit Spezialfahrzeugen gestellt werden?
Ja. Entstehen höhere Kosten, da Schüler*innen mit Spezialfahrzeugen befördert werden müssen (z.B. für Rollstühle), können auch drei Angebote bei verschiedenen Anbietern eingeholt werden.
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Gibt es eine maximale Gruppengröße?
Da Gruppengrößen in Kindertagesstätten und Schulklassen unterschiedlich viele Kinder/Schüler*innen aufweisen, gibt es keine festgelegten maximalen Gruppengrößen.
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Werden die Kosten in vollem Umfang erstattet?
Ja, die Kosten werden in vollem Umfang, jedoch maximal in der genehmigten Höhe, erstattet.
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Können auch Berufskollegs einen Antrag stellen?
Ja.
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Können auch Offene Ganztagsschulen (OGS) einen Antrag stellen?
Ja
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An wen wird die Rechnung des Busunternehmens adressiert?
Die Rechnung des Busunternehmens wird an die Schule/Kita adressiert und versandt, auch wenn die Rechnung durch den LVR beglichen wird.
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Wie werden die Besuchsbescheinigung und die Fahrtkosten eingereicht?
Bitte reichen Sie die Besuchsbescheinigung zusammen mit den Fahrkarten bzw. der Busrechnung ausschließlich über das Online-Antragsportal ein. Die Fahrtkostenerstattung erfolgt im Anschluss.
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Werden Stornokosten bei Absage der Fahrt auch durch den LVR erstattet?
Leider können Stornokosten nicht über den LVR-Mobilitätsfonds abgewickelt werden. Die Förderrichtlinien legen unter Ziffer 3.2.2 folgendes fest: Das Risiko für die Durchführung der Fahrt trägt der*die Antragsteller*in. Kosten einer nicht stattgefundenen Fahrt werden nicht erstattet. Gleiches gilt für eventuelle Regressansprüche von Busunternehmen, wenn die Fahrt ausfällt.
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Darf das LVR-Logo auf der Schulwebsite platziert werden?
Da es sich bei dem Mobilitätsfonds um eine Förderung und keine Spende handelt werden solche Angebote dankend abgelehnt.
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Welche Angaben zur Fahrt müssen in den Busangeboten enthalten sein?
- Datum der Fahrt. Dieses Datum muss mit dem im Antrag genannten Datum übereinstimmen. Fiktive Angebote werden nicht anerkannt.
- Start- und Zielort
- Anzahl der Personen für die das Angebot erstellt wurde. Diese Angabe muss mit der Angabe der Personenzahl im Antragsformular übereinstimmen.
- Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer
- Angaben zum eingesetzten Fahrzeug (Anzahl der Sitzplätze, Ausstattung des Fahrzeugs) sind nicht zwingend erforderlich es erfolgt allerding eine Plausibilitätsprüfung der genannten Angaben. Beispielsweise darf das angebotene Fahrzeug nicht weniger Sitzplätze haben als Personen im Antrag angegeben wurden.



