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Pflege / Entgelte

Das LVR-Dezernat Soziales übernimmt verschiedene Aufgaben im Bereich der Alten- und Pflegeeinrichtungen.

  • Das Altenpflege-Ausbildungs-Ausgleichs-Verfahren

    Seit 2012 ist eine Verordnung der Landesregierung NRW in Kraft, welche die Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege regelt. Es werden von allen zugelassenen Pflegeeinrichtungen Beiträge erhoben. Mit den eingenommenen Geldern werden Träger unterstützt, die Pflegekräfte ausbilden.Mehr Informationen
  • Heimentgelte für Pflegeeinrichtungen (SGB XI)

    In voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen entstehen täglich Kosten für die Pflege sowie Unterkunft und Verpflegung der pflegebedürftigen Menschen, die so genannten Pflegesätze. Weiterhin fallen Aufwendungen für die Investitionskosten der jeweiligen Pflegeeinrichtung an. Gemeinsam bilden Pflegesätze und Investitionskosten die Heimentgelte der Pflegeeinrichtung.Mehr Informationen
  • Investitionskosten für Alten- und Pflegeeinrichtungen

    Der LVR ist zuständig für die Berechnung der Investitionkosten von Alten- und Pflegeeinrichtungen.Mehr Informationen
  • Fördermaßnahmen im Bereich der Pflege (SGB XI)

    Das LVR-Dezernat Soziales prüft und überwacht die Zweckbindung früherer Förderungen aus eigener Hand oder des Landes NRW im Bereich der Altenhilfe.Mehr Informationen
  • Verwendungsnachweisprüfung im Bereich der Eingliederungshilfe (SGB XII)

    Die Verwendung von finanziellen Mitteln aus der Projektförderung ist gegenüber dem LVR-Dezernat Soziales nachzuweisen. Dies betrifft Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten sowie die Ausstattung von Werkstätten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen.Mehr Informationen
  • Bauten fremder Träger

    Die Aufgaben in diesem Bereich umfassen die Beratung von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur fertigen Vorlage für das Abstimmungsverfahren.Mehr Informationen
  • Förderung des Aufbaus von Notstromversorgung

    Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Förderung des Aufbaus von Notstromversorgung in voll- und teilstationären Einrichtungen und anbieterverantworteten Wohngemeinschaften der Pflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit Versorgungsvertrag nach Paragraph 72 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI). Mehr Informationen