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Web-Sprechstunde: Menschen mit Behinderung als Beschäftigte in Kitas

Titelseite des Flyers zur Veranstaltung "Web-Sprechstunde: Menschen mit Behinderung als Beschäftigte in Kitas"
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23. Januar 2025

Online-Veranstaltung auf einer digitalen Plattform

Sie alle arbeiten mit daran, dass Kinder unabhängig von Nationalität, ökonomischen Voraussetzungen, geschlechtlicher Identität, Fähigkeiten, Religion und weiteren individuellen Merkmalen in Tageseinrichtungen für Kinder willkommen sind und gestalten diesbezüglich inklusive Prozesse.

Ziel von Inklusion ist die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle Menschen und spricht Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen an. Neben Kindern und deren Personensorgeberechtigten, sind im System Kita somit auch die Mitarbeitenden zu adressieren. Kitas als Arbeitgebende haben demnach auch den Auftrag, inklusive Strukturen mit Blick auf die Beschäftigten mit (drohender) Behinderung zu etablieren und damit Menschenrecht umzusetzen. In Zeiten des Fachkräftemangels gilt es umso mehr, diese Personengruppen als Mitarbeitende zu gewinnen und insbesondere - auch angesichts zunehmender Arbeitsbelastungen - gesund zu (er)halten.

In jedem Fall gibt es Möglichkeiten, wie Beschäftigungsverhältnisse von Menschen mit Behinderung gefördert werden und Arbeitgeber*innen Unterstützung bei der Beschäftigung von Menschen mit (drohender) Behinderung erhalten können. Dabei spielen natürlich auch Maßnahmen und Angebote der Prävention für bestehende Arbeitnehmende in Kitas zur Vorbeugung schwerer Erkrankungen oder Eintritt von Behinderung eine Rolle.

Neben einer kurzen Wiederholung aus dem letzten Jahr mit dem Bezugspunkt zur Förderung des Landes NRW über das Kitahelfer*innen-Programm, sollen diesmal die bereits in der Kita beschäftigten Fachkräfte in den Blick genommen werden, bei denen bereits eine Behinderung festgestellt wurde oder bei denen eine gravierende psychische oder physische Einschränkung besteht.

Neben einer informativen Einführung wird ein Überblick über mögliche Beschäftigungsmodelle sowie finanzielle Fördermöglichkeiten und strukturelle Unterstützung im Rahmen von Einstellung, Beschäftigung und behinderungsgerechter Arbeitsplatzgestaltung gegeben und anhand von Beispielen dargestellt. Darüber hinaus ist ausreichend Zeit für den Austausch und Ihre Fragen vorgesehen.

Da das Thema sowohl eine pädagogische als auch eine betriebswirtschaftliche Zielsetzung beinhaltet, freuen wir uns, wenn wir Vertreter*innen beider Schwerpunktthemen aus Ihren Strukturen begrüßen dürfen.

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FASD als lebenslange Herausforderung: Möglichkeiten für ein gutes Aufwachsen in Pflege- und Adoptivfamilien

Titelseite des Flyers zur Veranstaltung "FASD als lebenslange Herausforderung"
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29. Januar 2025

Köln, Jugendherberge Köln-Riehl

Junge Menschen mit FASD erleiden lebenslange Beeinträchtigungen durch die folgenschwere Behinderung. Insbesondere für ihre Bezugspersonen – häufig Pflege- und Adoptiveltern - stellt es eine enorme Herausforderung dar mit den alltäglichen Belastungen zurechtzukommen und spezifische Unterstützung zu erhalten.

Mit der Veranstaltung wollen wir Fachkräften im ASD, der Pflegekinderhilfe und der Adoptionsvermittlung einen Überblick über die Beeinträchtigung für die Betroffenen und deren Bezugspersonen ermöglichen. Gleichzeitig werden Formen und Zugänge zu gezielten Unterstützungsangeboten vorgestellt.

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Gespräche mit Kindern im Kontext sexualisierter Gewalt

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6./7. Februar 2025

Köln, Zentralverwaltung des LVR

In Gesprächssituationen mit Kindern sind Fachkräfte immer wieder verunsichert, wie viel Kindern an schwierigen Themen zugemutet werden kann und wie mit Kindern altersgerecht gesprochen werden kann.

Eine besondere Herausforderung im Kinderschutz sind Gespräche zur Einschätzung, ob sexualisierte Gewalt vorliegt. Im Verdacht auf sexualisierte Gewalt muss meist direkt mit dem Kind gesprochen werden, die Kinder befinden sich jedoch oft in Abhängigkeitsverhältnissen und unterliegen Geheimhaltung und Bedrohungen. Die Kinder sitzen in der „Geheimnis- und Beziehungsfalle“. Es wird ihnen unmöglich gemacht, u.a. durch Manipulationen, Gewaltanwendung oder -androhung, sich nach außen zu wenden. In Verdachtsfällen ist es die Aufgabe von Fachkräften, den Kindern „Brücken aus der Falle“ zu bauen, ohne die Aussage von Kindern zu beeinflussen.

Im Seminar werden Rahmenbedingungen, Themen, sowie Materialien vorgestellt und Gesprächssituationen im Rollenspiel eingeübt.

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Strafverfahren bei sexualisierter Gewalt. Die Rolle des Jugendamts

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12. Februar 2025

Köln, Zentralverwaltung des LVR

Beim Thema sexualisierte Gewalt müssen Fachkräfte häufig mit einem bereits laufenden Strafverfahren oder einer möglichen Anzeige umgehen. Dabei können Fragen und Unsicherheiten auftauchen: Was ist bei einer Anzeige zu bedenken? Welche Abläufe gibt es von der Anzeige bis zum Urteil? Welche Belastungen erleben Kinder und was hilft ihnen? Wie können Strafverfahren und notwendige Hilfe (z. B. Therapie) vereinbart werden und was ist in Bezug auf Opferentschädigung wichtig? Was ist, wenn Fachkräfte selbst als Zeug:innen in einem Strafverfahren aussagen sollen?

Die Veranstaltung bietet Informationen rund um das Thema Strafverfahren bei sexualisierter Gewalt und bietet einen Austausch über die Arbeit an der Schnittstelle Soziale Dienste und Justiz.

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NEU in der Kita-Fachberatung

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18./19. März 2025

Köln, Jugendherberge Köln-Riehl

Durch das Kinderbildungsgesetz ist die Fachberatung im System der Kindertagesbetreuung in NRW seit 2020 strukturell verankert (§ 6 KiBiz NRW).

Vor dem Hintergrund sich stetig verändernder sozial- und bildungspolitischer Anforderungen, die an Kindertageseinrichtungen gestellt werden, ergibt sich für die Kita-Fachberatung in ihrer Schlüsselrolle als Vermittlerin an unterschiedlichen Schnittstellen in einem komplexen System ein breites Aufgabenspektrum und eine große Verantwortung.

Das Seminar bietet Fachberater*innen, die sich in diesen Aufgabenbereich neu einarbeiten, eine erste Orientierung bezüglich der Rolle und Aufgaben der Kita-Fachberatung. Außerdem werden die Zusammenarbeit mit dem und die Beratungsangebote des LVR-Landesjugendamtes vorgestellt.

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NEU in der Kita-Fachberatung

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10./11. April 2025

Köln, Jugendherberge Köln-Riehl

Durch das Kinderbildungsgesetz ist die Fachberatung im System der Kindertagesbetreuung in NRW seit 2020 strukturell verankert (§ 6 KiBiz NRW).

Vor dem Hintergrund sich stetig verändernder sozial- und bildungspolitischer Anforderungen, die an Kindertageseinrichtungen gestellt werden, ergibt sich für die Kita-Fachberatung in ihrer Schlüsselrolle als Vermittlerin an unterschiedlichen Schnittstellen in einem komplexen System ein breites Aufgabenspektrum und eine große Verantwortung.

Das Seminar bietet Fachberater*innen, die sich in diesen Aufgabenbereich neu einarbeiten, eine erste Orientierung bezüglich der Rolle und Aufgaben der Kita-Fachberatung. Außerdem werden die Zusammenarbeit mit dem und die Beratungsangebote des LVR-Landesjugendamtes vorgestellt.

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NEU in der Kita-Fachberatung

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6./7. November 2025

Köln, Jugendherberge Köln-Riehl

Durch das Kinderbildungsgesetz ist die Fachberatung im System der Kindertagesbetreuung in NRW seit 2020 strukturell verankert (§ 6 KiBiz NRW).

Vor dem Hintergrund sich stetig verändernder sozial- und bildungspolitischer Anforderungen, die an Kindertageseinrichtungen gestellt werden, ergibt sich für die Kita-Fachberatung in ihrer Schlüsselrolle als Vermittlerin an unterschiedlichen Schnittstellen in einem komplexen System ein breites Aufgabenspektrum und eine große Verantwortung.

Das Seminar bietet Fachberater*innen, die sich in diesen Aufgabenbereich neu einarbeiten, eine erste Orientierung bezüglich der Rolle und Aufgaben der Kita-Fachberatung. Außerdem werden die Zusammenarbeit mit dem und die Beratungsangebote des LVR-Landesjugendamtes vorgestellt.

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Für die Teilnahme müssen Sie sich dort NICHT REGISTRIEREN. Es werden keine persönlichen Daten abgefragt.

Technische Voraussetzung sind ein Endgerät mit Lautsprechern (wie PC, Tablet, Smartphone) und Internetzugang sowie eine stabile Internetverbindung. Eine Teilnahme per Video ist, je nach Veranstaltung, möglich, aber nicht obligatorisch. Weitere Informationen und den Link für den Zugang zum "Veranstaltungsraum" auf der Plattform erhalten Sie einige Tage vor dem Termin.

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Eine Anmeldung ist nur bis zum Anmeldeschluss möglich. Spätere Anmeldungen können nicht mehr verarbeitet werden.

Wir "registrieren" Ihre Anmeldung zunächst. Mit dieser Registrierung können Sie noch nicht direkt an der Veranstaltung teilnehmen. Eine Auswahl der Teilnehmer*innen nach sachlichen und fachlichen Kriterien erfolgt in der Regel nach dem Anmeldeschluss. Anschließend erhalten Sie von uns eine Zusage für Ihre Teilnahme (sowie ggf. eine Rechnung über den ausgewiesenen Teilnahmebeitrag).

Eine Teilnahme ohne schriftliche Zusage von uns ist nicht möglich. Eine (nachträgliche) Anmeldung direkt vor Veranstaltungsbeginn ist ausgeschlossen.