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Maßregelvollzug

Im Maßregelvollzug werden psychisch oder suchtkranke Menschen behandelt, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung straffällig geworden sind. Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist eine Sonderaufgabe, die den LVR-Kliniken im Rahmen der psychiatrischen Versorgung zugewiesen ist.

Mit den Begriffen Besserung und Sicherung definiert das Gesetz den Auftrag, den die Einrichtungen des Maßregelvollzugs, die forensischen Fachabteilungen, haben: Die psychisch kranken oder suchtkranken Patientinnen und Patienten sollen therapiert und so in allen Lebensbereichen gefördert werden, dass es nicht wieder zu krankheits- oder störungsbedingten Straftaten kommt. Das Ziel der Unterbringung im Maßregelvollzug ist Sicherheit durch erfolgreiche Behandlung.

10 Jahre Forensische Psychiatrie Köln-Porz

Luftaufnahme der Forensik der LVR-Klinik Köln Polz

Leben und Arbeiten hinter Gittern

Eine 5,50 Meter hohe Mauer, Gitterstäbe vor den Fenstern und Kameras, die jeden Winkel des fast 14.000 Quadratmeter großen Geländes überwachen: Die Forensische Psychiatrie in Köln-Porz ist ein Hochsicherheitstrakt. Doch wie sieht es hinter der hohen Betonmauer aus?
In dieser Multimedia-Reportage kommen Patienten und Beschäftigte zu Wort. Die interviewten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten alle schon viele Jahre in der LVR-Klinik. Die meisten sind seit der Eröffnung 2009 dabei.

Hier kommen Sie zur Multimedia-Reportage

Schutz und Therapie: Ein Kurzfilm über den LVR-Maßregelvollzug

Was passiert hinter den hohen Mauern der forensischen LVR-Kliniken im Rheinland? Ein Kurzfilm bietet Einblicke in das Leben und die Behandlung psychisch kranker Straftäter in einer Maßregelvollzugsklinik.

  • Was ist Maßregelvollzug?

    Der Auftrag des Maßregelvollzugs ist es, diese Menschen zu behandeln und die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen. Die Kombination von hoch gesicherten Bereichen mit weniger gesicherten und offenen Einheiten ermöglicht eine durchgehende Behandlung, dessen Sicherungsgrad sich an dem individuellen Behandlungsstand der Patientinnen und Patienten orientiert. Mehr Informationen
  • Informationen für Patienten und Angehörige

    Der Maßregelvollzug ist gesetzlich geregelt. Das betrifft insbesondere die Zuweisung und Aufnahme sowie die Behandlung und Nachsorge von psychisch kranken Straftäterinnen und Straftäter. Für sie bestehen zudem unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten. In den sieben LVR-Kliniken werden mit verschiedenen Schwerpunkten die Patientinnen und Patienten therapeutische behandelt. Mehr Informationen
  • Nachsorge

    Mit den Begriffen "Besserung und Sicherung" definiert das Gesetz den Auftrag, den die Einrichtungen des Maßregelvollzugs haben: Psychisch kranke Straftäter sollen therapiert werden, damit sie nicht erneut infolge ihrer Erkrankung eine Straftat begehen. Ziel des Maßregelvollzugs ist Sicherheit durch erfolgreiche Behandlung. Mehr Informationen
  • Beschwerden und Widersprüche

    Für Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug bestehen unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten. Hierbei sind die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich aus der staatlichen Rechtsform der forensischen Psychiatrie ergeben. Mehr Informationen