Maßregelvollzug
Im Maßregelvollzug werden psychisch oder suchtkranke Menschen behandelt, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung straffällig geworden sind. Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist eine Sonderaufgabe, die den LVR-Kliniken im Rahmen der psychiatrischen Versorgung zugewiesen ist.
Mit den Begriffen Besserung und Sicherung definiert das Gesetz den Auftrag, den die Einrichtungen des Maßregelvollzugs, die forensischen Fachabteilungen, haben: Die psychisch kranken oder suchtkranken Patientinnen und Patienten sollen therapiert und so in allen Lebensbereichen gefördert werden, dass es nicht wieder zu krankheits- oder störungsbedingten Straftaten kommt. Das Ziel der Unterbringung im Maßregelvollzug ist Sicherheit durch erfolgreiche Behandlung.
10 Jahre Forensische Psychiatrie Köln-Porz
Leben und Arbeiten hinter Gittern
Eine 5,50 Meter hohe Mauer, Gitterstäbe vor den Fenstern und Kameras, die jeden Winkel des fast 14.000 Quadratmeter großen Geländes überwachen: Die Forensische Psychiatrie in Köln-Porz ist ein Hochsicherheitstrakt. Doch wie sieht es hinter der hohen Betonmauer aus?
In dieser Multimedia-Reportage kommen Patienten und Beschäftigte zu Wort. Die interviewten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten alle schon viele Jahre in der LVR-Klinik. Die meisten sind seit der Eröffnung 2009 dabei.
Schutz und Therapie: Ein Kurzfilm über den LVR-Maßregelvollzug
Was passiert hinter den hohen Mauern der forensischen LVR-Kliniken im Rheinland? Ein Kurzfilm bietet Einblicke in das Leben und die Behandlung psychisch kranker Straftäter in einer Maßregelvollzugsklinik.