Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) ab dem 01.01.2024
Am 01.01.2024 ist das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) in einem eigenen Sozialgesetzbuch, dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung (SBG XIV) in Kraft getreten.
Das SGB XIV fasst ab diesem Zeitpunkt die bisherigen gesetzlichen Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG), des Opferentschädigungsgesetztes (OEG), des Infektionsschutzgesetzes (IFSG) sowie des Zivildienstgesetzes (ZDG) zusammen.
Die Regelungen des Strafrechtliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG, VerwRehaG), das Häftlingshilfegesetzes (HHG), das Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) verweisen zukünftig auf die Regelungen des SGB XIV.
Die Bündelung der Regelungen der Sozialen Entschädigung in einem Sozialgesetzbuch ermöglicht es den Betroffenen leichter, mögliche Ansprüche zu erkennen und geltend zu machen.
Berechtigten sollen zeitnah die notwendigen Hilfen zur Verfügung gestellt werden, um schnellstmöglich wieder in ihren Alltag zurückzukehren und die Folgen des schädigenden Ereignisses bewältigen zu können.
Auf den folgenden Seiten des LVR - Fachbereich Soziales Entschädigungsrecht finden Sie weitere Informationen zu den berechtigten Personengruppen sowie den Leistungen des neuen Sozialen Entschädigungsrechts.
Für weitergehende Informationen zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht besuchen Sie auch gerne die folgenden Internetseiten:
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) - Soziales Entschädigungsrecht
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung
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Tätigkeitsverbot oder Quarantäne bei Verdacht auf COVID-19 (Coronavirus) Erkrankung
Unter dem Reiter Tätigkeitsverbot erhalten Sie Informationen dazu, welche Entschädigungen Ihnen im Falle eines Verdienstausfalles zustehen.