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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des LVR mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Webseiten des Landschaftsverbandes Rheinland zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da der Landschaftsverband Rheinland - mit seinen Schulen, Kliniken, Museen, Kultureinrichtungen, Heilpädagogischen Netzen, Jugendhilfeeinrichtungen und dem Landesjugendamt – eine große Anzahl an Webauftritten betreibt, und die Barrierefreiheits-Optimierungen Änderungen in der Programmierung erfordern. Als die Seiten seinerzeit erstellt wurden, war das Thema der Barrierefreiheit noch nicht so weit gediehen wie heute. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der Barrieren.

Insbesondere gibt es folgende Defizite:

  • Der rotierende Teaser auf der Startseite kann nicht manuell angehalten werden.
  • Es fehlen Alternativtexte für Bedienelemente.
  • Ein Teil der HTML-Strukturelemente berücksichtigt keine hierarchische Reihenfolge, beispielsweise gibt es Unregelmäßigkeiten bei den Überschriften-Hierarchien.
  • Einzelnen Modulen fehlen die benötigten HTML-Strukturelemente für Listen und Aufzählungen.
  • Die Absätze im ausklappbaren Akkordeonelemente sind nicht richtig ausgezeichnet (p-tag).
  • Beim Warenkorb lassen sich nicht zusätzliche Informationen wie Bilder, Icons etc. anzeigen, die das Ausfüllen von Feldern erleichtern können. Entsprechend vermitteln die Eingabefelder nicht ausreichend ihren Zweck bzw. ihre Funktion.
  • Die Webinhalte passen sich nicht an das gewählte Ausgabegerät und seine Handhabung an. Das Angebot ist nicht responsiv.
  • Kontraste von Grafiken, Bedienelementen, Texten und Fokushervorhebungen sind zu gering.
  • Bei individueller Einstellung der Textabstände werden teilweise Bedienelemente wie Links überdeckt.
  • Es werden Schriftgrafiken verwendet.
  • Die Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist nicht schlüssig.
  • Im Veranstaltungskalender sind Beschriftungen von Formularelementen nicht ausreichend.
  • Die Syntax ist nicht korrekt. Die verwendete Markup-Sprache HTML ist nicht vollständig korrekt eingesetzt.
  • Beim Videoplayer kann die Lautstärke nicht über die Tastatur bedient werden. Außerdem kann die Darstellung der zuschaltbaren Untertitel nicht verändert werden.
  • Beim Veranstaltungskalender sind die Filter "heute", "morgen", "Wochenende", "alle" und "keins" nicht richtig als ARIA-Labels ausgezeichnet, das heißt den Filtern wurde ihre Rolle nicht korrekt zugewiesen.
  • Nicht alle PDFs auf der Website sind barrierefrei.
  • Formulare sind nicht barrierefrei nutzbar.

Folgende nicht barrierefreie Inhalte sind auf der Seite vorhanden, die nicht in den Anwendungsbereich der BITV NRW fallen

Auf der Internetseite sind ältere nicht-barrierefreie PDFs vorhanden, die allerdings auch nicht für aktive Verwaltungsverfahren erforderlich sind.

Barrierefreie Alternativen

Die Website bietet die Vorlesefunktion „ReadSpeaker“ an. Durch Klicken auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen. Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 10. August 2023 aktualisiert.

Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage eines von der DIAS GmbH vorgenommenen BIK BITV-Tests am 04.06.2019.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem LVR aufnehmen möchten, nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson im LVR-Fachbereich Kommunikation:
Andrea Steinert

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite des LVR vom LVR-Fachbereich Kommunikation keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen