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Freier Eintritt

Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche

Foto: Eine Schulklasse auf der "Frauenempore" in der ehemaligen Synagoge Titz-Röldingen
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Eine Schulklasse auf der "Frauenempore" in der ehemaligen Synagoge Titz-Röldingen

Seit dem 1. April 2009 haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf Beschluss der politischen Vertretung des LVR freien Eintritt in die Museen des LVR. „Der LVR übernimmt mit seinen Kultureinrichtungen und deren differenzierten Angeboten eine wichtige Rolle im Rahmen der kulturellen Bildungsarbeit in der Region. Mit seinen Museen bietet er einen hervorragenden außerschulischen Lernort", so LVR-Direktorin Ulrike Lubek.

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Eintrittsfreier Tag im Monat

Zum 1. Januar 2018 hat der LVR einen eintrittsfreien Tag im Monat in seinen Museen eingeführt. Das hat der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung im Oktober 2017 beschlossen.

Ausgenommen sind kostenpflichtige Sonderausstellungen und Veranstaltungen.
Auf die Festlegung eines einheitlichen Tages für alle LVR-Museen wurde verzichtet, um lokale Besonderheiten berücksichtigen zu können.

Die Museen und ihre eintrittsfreien Tage im Überblick:

  • LVR-Archäologischer Park Xanten / LVR-RömerMuseum:
    1. Montag im Monat
  • Max Ernst Museum Brühl des LVR:
    letzter Donnerstag im Monat
  • LVR-Freilichtmuseum Kommern:
    2. Freitag im Monat
  • LVR-Freilichtmuseum Lindlar:
    1. Freitag im Monat
  • LVR-Industriemuseum (Peter-Behrens-Bau Oberhausen, St.-Antony-Hütte und Museum Eisenheim, Oberhausen, Textilfabrik Cromford Ratingen, Gesenkschmiede Hendrichs Solingen, Papiermühle Alte Dombach Bergisch Gladbach, Kraftwerk Ermen & Engels Engelskirchen, Tuchfabrik Mülller Euskirchen):
    1. Freitag im Monat
  • LVR-Niederrheinmuseum Wesel:
    1. Freitag im Monat
  • LVR-LandesMuseum Bonn:
    1. Freitag im Monat

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Freier Eintritt für Geflüchtete

Geflüchtete im Asylverfahren haben freien Eintritt in die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland. Der LVR möchte damit Flüchtlingen helfen, die Geschichte und die Kultur des Rheinlandes kennen zu lernen.

Für den freien Eintritt ist die Vorlage einer amtlichen Bescheinigung erforderlich. Auch für Begleitpersonen, die die Flüchtlinge betreuen, ist der Eintritt frei. (max. 2 Personen pro Gruppe)

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Weitere Informationen gibt es bei kulturinfo rheinland:

kulturinfo rheinland

Telefon

workTelefon:
02234 9921-555
faxTelefax:
02234 9921-300