Inklusion macht Schule
Das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung im Rheinland zu fördern, ist erklärtes Ziel des LVR. Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und körperliche und motorische Entwicklung hat der LVR ein Förderprogramm ins Leben gerufen.
Mit der freiwilligen Förderung aus der LVR-Inklusionspauschale unterstützt der LVR Schulträger zum Beispiel bei der Finanzierung von benötigter Sachausstattung und Umbaumaßnahmen. Darüber hinaus bietet der LVR-Fachbereich Schulen des Dezernats Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung individuelle Beratung in unterschiedlichen Fragen.
Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer erfahren hier, an wen sie sich mit welchem Anliegen wenden können und finden ausführlichere Informationen zur Beantragung von Förderung.
Schulträger können sich hier über die Inklusionspauschale und die weiteren Unterstützungsangebote des LVR-Fachbereichs Schulen informieren.
Fortführung der LVR-Inklusionspauschale
Mit einem politischen Beschluss vom 29.09.2023 hat der LVR die Fortführung seiner freiwilligen Förderung beschlossen. Die LVR-Inklusionspauschale wird befristet für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 und als Ergänzung zur Landesförderung fortgeführt. Details zur LVR-Förderung finden Sie direkt hier: