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Wohnformen

In der Wohngemeinschaft, allein, mit Partnerin oder Partner oder bei der Familie - es gibt viele verschiedene Wohnformen. Menschen mit und ohne Behinderung entscheiden selbst, wo, wie und mit wem sie leben wollen. Mit dem Bundesteilhabegesetz werden die Unterstützungsleistungen für Menschen einheitlich personen-zentriert und unabhängig von der Wohnform gestaltet.

Selbstständiges Wohnen mit ambulanter Unterstützung

Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich mehr Selbstständigkeit und möchten in einer eigenen Wohnung leben. Im Rheinland leben bereits 6 von zehn Menschen, die Unterstützungsleistung vom LVR erhalten, selbstständig mit ambulanter Unterstützung in der eigenen Wohnung. Allein, mit einem Partner oder einer Partnerin, oder in einer Wohngemeinschaft. Mehr als 500 Anbieter Dienste bieten ambulante Hilfen und Unterstützungsleistungen rund um das selbstständige Wohnen. Deren Fach- und Assistenzkräfte kommen je nach Bedarf ein oder mehrmals in der Woche und geben die Assistenz, die notwendig ist. Der LVR überprüft alle Anbieter auf ihre Qualität, bevor er ihnen die Zulassung erteilt.

Die Wahl des Anbieters treffen die Menschen mit Behinderung selbst. Bei der Auswahl des geeigneten Anbieters sowie bei Fragen oder Problemen können die Beratungsstellen und das LVR-Fallmanagement helfen.

Auch wer noch zuhause bei Eltern oder Familie wohnt, kann dabei Unterstützung durch Assistenzkräfte erhalten.

Die Miete und das Geld für den Lebensunterhalt zahlen die Menschen mit Behinderungen selbst. Wenn ihr Einkommen dazu nicht ausreicht, erhalten sie Grundsicherung vom örtlichen Sozialamt oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Wohngeld. Der LVR ist Ansprechpartner für die Assistenz und andere aufgrund der Behinderung erforderlichen Fachleistungen der Eingliederungshilfe.

Assistenz im Alltag

Dirk von der Lohe sitzt in der Küche.

Berichte aus der Praxis

Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung berichten von ihren Erfahrungen mit dem selbstständigen Wohnen im Rheinland.

Zu den Praxisbeispielen

Besondere Wohnform

Wenn mehrere Personen mit Behinderungen mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Wohnheim oder in der Wohngruppe in einer Einrichtung leben, nennt sich das „besondere Wohnform“. Die Frauen und Männer haben ein eigenes Zimmer, leben aber in Wohngruppen mit einer gemeinschaftlichen Küche und Aufenthaltsräumen. Die Mitarbeitenden der Einrichtung sind für alle Bewohnerinnen und Bewohner da.

Dazu kommen individuelle Assistenzleistungen, etwa zur individuellen Förderung oder zur Freizeitgestaltung. Durch die personenzentrierte Unterstützung sollen die Assistenzleistungen auch für Menschen in Wohneinrichtungen passgenauer und stärker an den individuellen Bedarfen, Wünschen und Zielen ausgerichtet werden.

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Wunsch und Wahlrecht

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht, selbst zu entscheiden, wo, wie und mit wem sie wohnen und leben wollen. Im Gesetz ist ein Wunsch- und Wahlrecht verankert. Von den angemessenen Wünschen der leistungsberechtigten Person kann nur im Ausnahmefall abgewichen werden, wenn dies zumutbar ist.

Fragen nach der gewünschten Wohnform und der Art der Unterstützung stehen im Mittelpunkt der Gespräche zur Bedarfsermittlung, die die Person mit Behinderungen mit der Fallmanagerin oder dem Fallmanager des LVR oder den Fachkräften des Leistungsanbieters führt.

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Wohnen in Pflege- oder Gastfamilien

Rheinlandweit leben rund 200 erwachsene Leistungsberechtigte mit geistiger oder psychischer Behinderung in einer Pflegefamilie. Die Familienmitglieder unterstützen die Person mit Behinderungen im Alltag und werden dabei von Mitarbeitenden eines Dienstes begleitet. Das Leben in einer Pflegefamilie ist eine der möglichen Formen für ein selbstständiges Leben mit ambulanter Unterstützung und wird vom LVR als Leistung zur sozialen Teilhabe finanziert. Die Pflegeperson bzw. -familie erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Betreuungsleistung. Die Leistungen des Dienstes für die Unterstützung der Pflegefamilie oder der leistungsberechtigten Person werden pauschal vergütet.

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Grafik: Information

Ansprechpersonen


Im LVR-Beratungskompass finden Sie den richtigen Kontakt für eine Auskunft im Einzelfall. Welche Ansprechperson beim LVR zuständig ist, richtet sich danach, an welchem Ort die betroffene Person Unterstützung bekommt.

In der Ansprechpersonensuche finden Sie Ihre*n persönliche*n Fallmanager*in.