Teilhabe am Arbeitsleben
Der LVR informiert über die Regelungen und Fördermöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rheinland.
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Budget für Arbeit
Das „LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion“ stellt die gesetzlichen und freiwilligen Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus einer Hand zur Verfügung.
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Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wer nicht oder noch nicht auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann, findet hier eine Beschäftigung.
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Andere Leistunganbieter
Durch unterschiedliche Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Menschen mit Behinderung mehr Möglichkeiten, selbst zu entscheiden, bei welchem Anbieter sie die Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
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Zuverdienst (Mini-Job) für Menschen mit Behinderung
Mit dem Angebot „Beschäftigung als Zuverdienst“ bietet der LVR eine zusätzliche inklusive Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt, tagesstrukturierenden Angeboten oder dem Besuch einer Tagesstätte.
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Werkstattrat und Frauenbeauftragte
In jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird von den Beschäftigten ein Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte gewählt. Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und unterstützen bei Fragen am Arbeitsplatz.
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Fortbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe wurden vom Land NRW beauftragt, die Fortbildungsprüfungen zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung durchzuführen.
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