Blinden- und Gehörlosengeld (GHBG)
Der LVR ist zuständig für das Blindengeld, die Blindenhilfe und das Gehörlosengeld.
Übersicht
Blindengeld und Blindenhilfe
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Blindengeld und die Blindenhilfe.
Mehr InformationenGehörlosengeld
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Gehörlosengeld.
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