Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Blinden- und Gehörlosengeld (GHBG)

Der LVR ist zuständig für das Blindengeld, die Blindenhilfe und das Gehörlosengeld.

Übersicht

  • Blindengeld und Blindenhilfe

    Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Blindengeld und die Blindenhilfe.Mehr Informationen
  • Gehörlosengeld

    Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Gehörlosengeld.Mehr Informationen