Anträge und Verfahren
Als Träger der Eingliederungshilfe erbringt der LVR Leistungen für rund 100.000 Menschen mit Behinderung im Rheinland. Welche Unterstützung die jeweilige Person braucht, das wird in verscheidenen Anträgen und Verfahren erfasst. Die Frauen und Männer mit Behinderung stehen dabei im Mittelpunkt: Es geht um ihr Leben, um ihre Ziele.
Wege zur Unterstützung
Was müssen Betroffene tun, um einen Antrag zu stellen? Wie gestaltet sich das weitere Verfahren der Bearbeitung und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten haben die Antragsteller? Antworten dazu enthält diese Seite.
Mehr InformationenBedarfsermittlung beim LVR
Welche und wieviel Unterstützung braucht ein Mensch mit Behinderung durch die Eingliederungshilfe? Um festzustellen, welchen individuellen Unterstützungsbedarf ein Mensch mit Behinderung hat, wird das Verfahren der Bedarfsermittlung eingesetzt. Dabei sprechen der Mensch mit Behinderung und eine Fachkraft miteinander. Fachkräfte sind zum Beispiel das LVR-Fallmanagement, Beratende der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) oder Mitarbeitende von einem Leistungserbringer. Bei der Bedarfsermittlung wird über verschiedene Lebensbereiche wie zum Beispiel Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung gesprochen. Im Mittelpunkt der Bedarfsermittlung stehen die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung.
Mehr InformationenEinkommen und Vermögen
Mit dem Bundesteilhabegesetz sind Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in Kraft getreten. Die Freigrenzen sind deutlich erhöht worden.
Mehr InformationenDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget ist ein großer Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit.
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