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Anträge und Verfahren

Als Träger der Eingliederungshilfe erbringt der LVR Leistungen für rund 90.000 Menschen mit Behinderung im Rheinland. Welche Unterstützung die jeweilige Person braucht, das wird in verscheidenen Anträgen und Verfahren erfasst. Die Frauen und Männer mit Behinderung stehen dabei im Mittelpunkt: Es geht um ihr Leben, um ihre Ziele.

  • Wege zur Unterstützung

    Was müssen Betroffene tun, um einen Antrag zu stellen? Wie gestaltet sich das weitere Verfahren der Bearbeitung und welche Mitwirkungsrechte und -pflichten haben die Antragsteller? Antworten dazu enthält diese Seite.Mehr Informationen
  • Bedarfsermittlung beim LVR

    Das Verfahren der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe stellt die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. Ziel ist es, den individuellen Unterstützungsbedarf in Bezug auf die verschiedenen Lebensbereiche wie zum Beispiel Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung zu ermitteln.Mehr Informationen
  • Einkommen und Vermögen

    Mit dem Bundesteilhabegesetz sind Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in Kraft getreten. Die Freigrenzen sind deutlich erhöht worden.Mehr Informationen
  • Das Persönliche Budget

    Das Persönliche Budget ist ein großer Schritt zu mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit.Mehr Informationen
Grafik: Information

Landesrahmenvertrag Nordrhein-Westfalen

Der Landesrahmenvertrag regelt seit 2020 den Rahmen für die Unterstützungsleistungen für zirka 250.000 Menschen mit Behinderungen.

Landesrahmenvertrag nach Paragraph 131 SGB IX NRW