Anträge und Verfahren
Als Träger der Eingliederungshilfe erbringt der LVR Leistungen für rund 100.000 Menschen mit Behinderung im Rheinland. Welche Unterstützung die jeweilige Person braucht, das wird in verscheidenen Anträgen und Verfahren erfasst. Die Frauen und Männer mit Behinderung stehen dabei im Mittelpunkt: Es geht um ihr Leben, um ihre Ziele.
Eingeschränkte Antragsbearbeitung bis 4. Januar 2026
Bitte beachten Sie: Im Zeitraum vom 18.12.2025 bis 04.01.2026 können Anträge und Anliegen in den Bereichen Soziales, Jugend (Eingliederungshilfe für Kinder mit oder mit drohender Behinderung) sowie Teilhabe und besondere Leistungen im Einzelfall (Soziales Entschädigungsrecht, Abteilung 54.70) aufgrund einer Systemumstellung nicht bearbeitet werden.
Eine Antragstellung über den Beratungskompass ist in diesem Zeitraum ebenfalls nicht möglich.
Betroffen sind die Anträge:
- Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohender) Behinderung bis Schuleintritt
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche (u.a. in Pflegefamilien)
- Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe
- Antrag auf Blindengeld
- Hilfe für Gehörlose
Anträge können weiterhin per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Die Bearbeitung erfolgt frühestens ab der 2. Kalenderwoche 2026.



