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Kurzzeitwohnen

Kurzzeitwohnen bietet die Möglichkeit, Kinder, Jugendliche oder auch erwachsene Menschen mit Behinderung für einen begrenzten Zeitraum in einer Wohneinrichtung zu betreuen. Das Kurzzeitwohnen kann wenige Tage oder einige Wochen umfassen. Der LVR finanziert die Kurzzeitbetreuung als Leistung der Sozialen Teilhabe.

Entlastung und Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen

Eltern, Geschwister und andere Angehörige von Menschen mit Behinderung leisten oft physische und emotionale Schwerstarbeit – bis hin zur eigenen Erschöpfung und Überlastung. Um dies zu vermeiden und auch die dauerhafte Unterbringung in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung abzuwenden, leisten die Angebote zum Kurzzeitwohnen eine fachgerechte Betreuung und Unterstützung für die Person mit Behinderungen und zur Entlastung der Familien und Angehörigen.

Das Kurzzeitwohnen kann für geplante Abwesenheiten oder auch bei einer akuten Notfallsituation in der Familie in Anspruch genommen werden.

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Finanzierung und Beantragung

Beim Kurzzeitwohnen handelt es sich um (teil-)stationäre Hilfen.
Die Finanzierung des Kurzzeitwohnens erfolgt zunächst durch die Pflegekasse. Erst wenn die Mittel bei der Pflegekasse ausgeschöpft sind, kann die Leistung über die Eingliederungshilfe beantragt werden. Dazu ist der Sozialhilfegrundantrag notwendig.

Personen, die bereits Leistungen der Eingliederungshilfe vom LVR erhalten, beantragen das Kurzzeitwohnen bei der für sie zuständigen Fallmanagerin oder dem Fallmanager.

Kriterien für Anbieter

In Vereinbarung mit dem LVR berücksichtigen die Anbieter folgende Kriterien:

  • offen für Personen mit allen Behinderungsarten
  • solitäre, damit überschaubare Häuser
  • ganzjährig verfügbar
  • qualifiziertes Personal im Bereich von Pädagogik und Pflege
  • Unterstützung und Beratung der Angehörigen
  • Versorgungsstruktur mit ausgewiesenem regionalen Charakter
  • Bedürfnisse der Gäste und/oder deren Angehörige werden berücksichtigt

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Publikationen und weiterführende Informationen

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Der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen (HPH) bietet Erwachsenen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Duisburger Süden ein Zuhause auf Zeit und eine Pause vom Alltag.

Flyer zum Kurzzeitwohnen LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen ( PDF, 195 kB , barrierefrei)

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