Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Assistenz im Alltag

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Assistenzleistung, die sie bei der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags unterstützt. Diese Leistungen sollen die soziale Teilhabe sichern und umfassen Unterstützung bei Fragen von Wohnen, Haushalt und Alltag, aber auch der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Freizeit oder der persönlichen Lebensplanung.

Individuelle Unterstützungsbedarfe

Menschen mit Behinderung sind so vielfältig in ihren Zielen, Wünschen und Möglichkeiten wie Menschen ohne Behinderung auch. Wer wofür wie häufig Unterstützung und Assistenz benötigt, wird daher individuell ermittelt in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Fachleuten des Landschaftsverbands Rheinland oder eines Leistungsanbieters und der Person, die Unterstützung wünscht.

Dabei wird unterschieden zwischen der sogenannten qualifizierten Assistenz durch Fachkräfte einerseits und der allgemeinen, unterstützenden Assistenz andererseits. Diese neue, mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte Systematik bei Leistungen und Finanzierung wird im Rheinland in einem schrittweisen Umstellungsprozess bis 2023 umgesetzt.

Eine qualifizierte Assistenz bietet die Arten von Unterstützung, für die man eine Person mit entsprechender beruflicher, meist pädagogischer Qualifikation braucht. Das können zum Beispiel Heil- oder Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen oder Personen mit einem vergleichbaren Ausbildungsabschluss sein. Sie leisten die Unterstützung, bei der die Person mit Behinderung angeleitet wird, Dinge zu lernen und selbstständig zu tun. Etwa, wenn man lernen will, wie man das eigene Geld verwaltet, wie man besser mit eigener Überforderung umgeht oder wie man Konflikte mit Nachbarn löst. Bisher wurde diese Art der Unterstützung bereits mit der sogenannten „Fachleistungsstunde“ erbracht. Diese „Fachleistungsstunde“, die von Fachpersonal erbracht wird, wird künftig als „qualifizierte Assistenz“ bezeichnet. Durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ändern sich beim LVR die Begrifflichkeiten.

Um eine unterstützende oder allgemeine Assistenz handelt es sich, wenn die Assistenzkraft Dinge stellvertretend für die Menschen mit Behinderungen erledigt, die diese aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht selbst tun können. Oder wenn eine Unterstützungskraft die Person mit Behinderung lediglich begleitet und ihr behilflich ist, etwa, wenn ein Mensch im Rollstuhl Unterstützung bei dem Weg von A nach B oder der Reinigung der Wohnung braucht.

Assistenzleistungen können für mehrere Personen gleichzeitig erbracht werden. Ein Beispiel für eine gemeinsam erbrachte Leistung der unterstützenden Assistenz: Eine Begleitperson geht mit vier Bewohnerinnen und Bewohnern einer Wohngemeinschaft gemeinsam ins Kino oder begleitet sie zum Einkauf auf den Wochenmarkt. Leistungen der qualifizierten Assistenz können nur auf Wunsch bzw. mit Zustimmung der betroffenen Personen gemeinsam für mehrere Leistungsberechtigte erbracht werden.

Für Väter oder Mütter mit Behinderung gibt es zudem die Möglichkeit, Unterstützung durch Fachleute bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu erhalten: die sogenannte qualifizierte Elternassistenz. Ziel ist es, sie zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung und Ausübung ihrer Elternrolle zu befähigen und sie dabei begleitend zu unterstützen.

Nach oben

Unterstützung in Einrichtungen und durch Dienste

Nicht jede Unterstützung für Menschen mit Behinderung ist eine individuelle Assistenz. Insbesondere bei Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, wird die Unterstützung in der Regel gemeinsam für mehrere Personen erbracht. So ist beispielsweise die Köchin in der Wohneinrichtung oder die Rufbereitschaft für mehrere Wohngemeinschaften eine Unterstützung, die unabhängig von der Nutzung durch einzelne Leistungsberechtigte von der Einrichtung oder dem Dienst allgemein angeboten wird.

Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt auf der Basis von Leistungsvereinbarungen zwischen Einrichtung bzw. Dienst und LVR. Dazu werden je nach Einrichtung bzw. Dienst konkrete Unterstützungsstandards, Personalschlüssel und Investitionsbeiträge im Rahmen des sogenannten Fachmoduls Wohnen bzw. des Organisationsmoduls vereinbart und vergütet.

Nach oben

Beratung – Welche Unterstützung kann ich im Alltag bekommen?

Die LVR-Fallmanagerinnen und -Fallmanager beraten bei der Frage, wie im Einzelfall die passende Lösung aussehen kann und unterstützt bei der Antragstellung. Die Beratung kann vor Ort oder auf Wunsch auch zuhause erfolgen.

Zur Ansprechpersonensuche im LVR.-Beratungskompass