Frühförderung und Vernetzung in der Kindertagesbetreuung
Ansprechpartnerin
Leistungen der Fachberatung
Beratung
Die LVR-Fachberatung für Frühförderung berät die Anbieter von Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) nach § 46 SGB IX und die Anbieter von Heilpädagogischen Leistungen im Rahmen der Frühförderung nach § 79 SGB IX, in inhaltlichen und organisatorischen Fragen.
Sie berät Anbieter von Heilpädagogischen Leistungen in Kita, Tagespflege und Frühförderung, die Inhalte auf Grundlage der Anlagen des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX miteinander abzustimmen.
Kooperationsbeziehung von Kita, Kindertagespflege und Frühförderung
Damit für alle Kinder im Elementarbereich eine ineinandergreifende Verzahnung der Leistungen nachhaltig sichergestellt werden kann, ist eine Zusammenarbeit der Einrichtungen frühkindlicher Bildung und Betreuung und der Frühförderstellen unabdingbar.
Auch die Zusammenarbeit und der fachliche Austausch mit weiteren Leistungsanbietern aus Gesundheitswesen und Jugendhilfe ist hierbei zielführend. Die Fachberatung des Landesjugendamts ist Ansprechperson für die Fachberatungen im Feld der Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und Frühförderstellen und berät Frühförderstellen, Kindertagesstätten und die Kindertagespflege dabei, Zusammenarbeit und Kooperationsstrukturen aufzubauen, zu vertiefen und auszuweiten.
Fortbildung
Die LVR-Fachberatung bietet Fortbildungen zur Qualifizierung von Fachberatungen, Leitungen und Fachkräften von Frühförderstellen und Kindertagesstätten sowie der Kindertagespflege an und verfasst Arbeitshilfen und Handreichungen zur Unterstützung der Fachpraxis.
Förder- und Teilhabeplan
Vertonte Power Point Präsentation zur Förder- und Teilhabeplanung in Kindertageseinrichtungen.