Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und familienähnliche Form der Kinderbetreuung, bei der individuelle Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Kindertagespflege ist damit eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet sich insbesondere für Kinder unter drei Jahren an
Landesrechtliche Grundlage für die Ausgestaltung der Kindertagespflege ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Weitere Arbeitshilfen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Empfehlungen für die Praxis finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.
Ansprechperson
Petra Hahn
Telefon
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- 0221 809-4047
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- E-Mail:
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Informationen für Eltern
Interessierte Eltern finden Informationen zum Thema Kindertagespflege auf der folgenden Seite:
Rundschreiben, Arbeitshilfen und Dokumentationen finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.
Servicebereich zum Thema
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Rundschreiben
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Nr. 23 vom 04. August 2021 (PDF, 146 kB, barrierefrei)
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Neuregelungen im Bereich der Kindertagespflege
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Arbeitshilfen