Inklusion und Menschenrechte im LVR
Unser Auftrag: Die UN-Behindertenrechtskonvention
Der LVR setzt sich als staatlicher Pflichtenträger mit großem Engagement für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ein.
Die BRK ist Auftrag an den gesamten LVR. In allen Bereichen und Aufgaben muss der LVR dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Zugang wie alle haben.
Inklusion ist ein Menschenrecht
Inklusion, das heißt die gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen mit und ohne Behinderungen in die Gemeinschaft, ist das politische Leitziel des LVR.
Anlässlich des 10. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention hat die politische Vertretung des LVR dieses Ziel im März 2019 noch einmal in einer gemeinsamen Resolution ausdrücklich bekräftigt.
LVR-Resolution anlässlich des 10. Jahrestages des Inkrafttretens der BRK in Deutschland
Broschüre: Inklusion und Menschenrechte im LVR - So setzt der LVR die BRK um
Mit seinem Aktionsplan „Gemeinsam in Vielfalt“ will der LVR erreichen, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen überall im LVR beachtet werden. Was der LVR konkret dafür tut, zeigen die jährlichen Berichte zum Aktionsplan.
In dieser Broschüre stellt der LVR eine Auswahl an Aktionen vor. Sie stehen exemplarisch für die Vielzahl der Aktivitäten, mit denen sich der LVR für die Verwirklichung der BRK einsetzt.
Broschüre "Inklusion und Menschenrechte im LVR" ( PDF, 6 MB , barrierefrei)