Finanzielle Förderung von Kindertagesbetreuung
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.
Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege werden nach den Gesetzen, Richtlinien und Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Zuständigkeitsbereich des LVR-Landesjugendamtes jährlich über eine Mrd. Euro bereit. Zusätzlich stellt das Land Nordrhein-Westfalen investive Fördermittel des Landes und des Bundes für die Schaffung neuer Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zur Verfügung.
Das LVR-Landesjugendamt bewilligt die zur Verfügung gestellten Finanzmittel an die Jugendämter der rheinischen Kommunen.