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Aktuelles aus dem LVR-Landesjugendamt

Kostenheranziehung: Redaktioneller Fehler im Verkündungsverfahren

Die mit Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossene Änderung zu den zweckgleichen Leistungen, wurde statt in § 93 Abs. 1 S. 2 SGB VIII, in § 93 Abs. 1 S. 3 SGB VIII eingefügt (BGBl. I 2022, S. 2824).

Hierbei handelt es sich um einen redaktionellen Fehler, der im Rahmen des Verkündungsverfahrens erfolgt ist. Das Berichtigungsverfahren hierzu ist bereits eingeleitet. Die Berichtigung wird schnellstmöglich im BGBl. verkündet, so dass die Änderung dann in § 93 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII zu finden ist. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft.

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Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Informationen, Ansprechpersonen und Materialien verfügbar.

Aktuelles zur Versorgung geflüchteter junger Menschen aus der Ukraine

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