Familienverbände
Das LVR-Landesjugendamt fördert die Geschäftsstellen der Organisationen der Familienhilfe und Familienselbsthilfe. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sie soll einen Beitrag zu einem vielfältigen und familienfreundlichen Nordrhein-Westfalen leisten, in dem Familien sich nach ihren eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können und der Vielfalt der Familienformen Rechnung getragen wird.
Die Förderung richtet sich nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 44 LHO NRW und ist über einzelne Projektanträge zu beantragen.
Ansprechperson
Annette Bruns
Telefon
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- 0221 809-6282
- faxTelefax:
- 0221 8284-0561
- E-Mail:
- annette.bruns@lvr.de