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Familienverbände

Das LVR-Landesjugendamt fördert die Geschäftsstellen der Organisationen der Familienhilfe und Familienselbsthilfe. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sie soll einen Beitrag zu einem vielfältigen und familienfreundlichen Nordrhein-Westfalen leisten, in dem Familien sich nach ihren eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können und der Vielfalt der Familienformen Rechnung getragen wird.

Die Förderung richtet sich nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 44 LHO NRW und ist über einzelne Projektanträge zu beantragen.

Ansprechperson

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Annette Bruns

Telefon

workTelefon:
0221 809-6282
faxTelefax:
0221 8284-0561

E-Mail