Wohnen in einer Wohneinrichtung
Der LVR ist zuständiger Ansprechpartner für die Unterstützungsleistung, wenn Kinder und Jugendliche mit Behinderung in einer Wohneinrichtung oder einer Pflegefamilie leben.
Eltern, die für ihr Kind die Unterstützung in einer Wohneinrichtung beantragen wollen, wenden sich an den für ihre Region zuständigen Fallmanager oder die Fallmanagerin. Der LVR finanziert den Lebensunterhalt und die fachliche Unterstützung in einer Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung. Anders als bei erwachsenen Menschen gibt es für Minderjährige, die in einer Wohneinrichtung leben, keine Trennung der Leistungen nach Kosten für Lebensunterhalt und fachlicher Unterstützung. Kinder und Jugendliche in Wohneinrichtungen (und übergangsweise auch noch junge Erwachsene, die sich noch in Schulbildung befinden) erhalten die Unterstützung als gebündelte Leistung, die der LVR dem Einrichtungsträger finanziert.
Auch die Kosten für die Besuchsfahrten zwischen Wohneinrichtung und Elternhaus können als Besuchsbeihilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden. Diese sind beim zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe – also dem jeweils zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt – zu beantragen.
Verlaufs- und Entwicklungsbericht Kinder und Jugendliche
Im Rahmen der Pilotphase haben uns zu unserem Entwurf des einheitlichen Verlaufs- und Entwicklungsberichtes für Kinder und Jugendliche aus 2023 viele positive Rückmeldungen als auch Verbesserungsvorschläge erreicht. Diese wurden in den finalisierten einheitlichen Verlaufs- und Entwicklungsbericht eingepflegt. Dieser steht allen Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Leistungserbringern und Personensorgeberechtigten zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie ab dem 01. August 2024 für ein einheitliches Berichtswesen und zur Optimierung der individuellen Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe ausschließlich diesen Vordruck.
Weitere Informationen und Kontakte
Informationen und Kontakte zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien finden Sie unter:
Pflegefamilien
Informationen und Kontakte zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Schuleintritt finden Sie unter:
Elementar wichtig: BTHG-Leistungen für Kinder mit Behinderung bis zum Schuleintritt