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Pflegefamilien

Seit 2020 ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) für Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderungen in Pflegefamilien im Rheinland zuständig.

Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wechselte die Zuständigkeit von der örtlichen Ebene der Stadt oder des Kreises zu den Landschaftsverbänden. Für Pflegekinder mit einer seelischen Behinderung bleibt weiterhin die Jugendhilfe, das heißt das örtliche Jugendamt, zuständig.

Langfristig plant der LVR ein eigenes Pflegekinderwesen aufzubauen. Bis dahin gelten Übergangsregelungen, so dass sich für die bestehenden Pflegefamilien und die dort betreuten Kinder und Jugendliche möglichst wenig ändert.

Der LVR führt ab 2020 die jährlichen Hilfeplan- oder Teilhabegespräche mit der Pflegefamilie und dem Kind bzw. Jugendlichen. So können die Eingliederungshilfen immer bedarfsgerecht gewährt werden. Diese Gespräche finden vor Ort, im häuslichen Umfeld oder an einem anderen Ort der Wahl statt.

Beihilfekatalog NRW

Informationen zur Finanzierung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse für Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Pflegefamilien finden Sie im Beihilfenkatalog für Nordrhein-Westfalen.

Publikationen

  1. LVR-Fachinformation: Pflegefamiliengeld

    LVR-Fachinformation: Pflegefamiliengeld

    Rund 900 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Rheinland leben in einer Pflegefamilie. Hier werden sie unterstützt, gefördert, erzogen, bekocht, getröstet, gestärkt – kurz: erleben ein Aufwachsen im familiären Umfeld, mit Eltern und mitunter Geschwistern. Im Frühjahr 2021 haben die beiden Landschaftsverbände LVR (Landschaftsverband Rheinland) und LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) die finanziellen Leistungen für Pflegefamilien in NRW landeseinheitlich neu gestaltet. Mehr Informationen und Bestellung

    August 2023

Grafik: Information

Rufnummer für Fragen zum Thema Pflegefamilien


Bei Fragen zum Thema erreichen Sie unsere Mitarbeitenden zu den Service-Zeiten (montags-donnerstags 8-16 Uhr, freitags 8-14 Uhr) unter der folgenden Rufnummer:

0221 809-7306