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Bedarfsermittlung beim LVR

Welche und wieviel Unterstützung braucht ein Mensch mit Behinderung durch die Eingliederungshilfe? Um festzustellen, welchen individuellen Unterstützungsbedarf ein Mensch mit Behinderung hat, wird das Verfahren der Bedarfsermittlung eingesetzt. Dabei sprechen der Mensch mit Behinderung und eine Fachkraft miteinander. Fachkräfte sind zum Beispiel das LVR-Fallmanagement, Beratende der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) oder Mitarbeitende von einem Leistungserbringer. Bei der Bedarfsermittlung wird über verschiedene Lebensbereiche wie zum Beispiel Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung gesprochen. Im Mittelpunkt der Bedarfsermittlung stehen die Ziele und Wünsche des Menschen mit Behinderung.

BEI_NRW: Das Bedarfsermittlungsinstrument in NRW

Seit August 2020 erfolgt die Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung in ganz NRW einheitlich. Dazu wird das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen genutzt. Abgekürzt heißt das BEI_NRW. Das BEI ist ein Gesprächsleitfaden, der durch das Gespräch mit dem Menschen mit Behinderung führt. Im Mittelpunkt des Gesprächs stehen die individuellen Ziele, Wünsche und Bedarfe des Menschen mit Behinderung. An dem Gespräch teilnehmen kann auch eine Vertrauensperson.

Vor Einführung des BEI_NRW wurde der Bedarf durch den Individuellen Hilfeplan ( DOC, 1 MB ) ermittelt.

Fragen und Antworten zur Bedarfsermittlung

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Bedarfsermittlung“ finden Sie auf der BTHG-Seite des LVR.

Fachärztliche Stellungnahme

Das LVR-Dezernat Soziales braucht eine fachärztliche Stellungnahme, die von einem*einer Facharzt*Fachärztin geschrieben wird. Diese ist wichtig, um folgende Informationen zu bekommen:

  • Welche ICD-Diagnose liegt vor?
    Der Diagnoseschlüssel und der Klartext der Diagnose werden durch den*die Facharzt*Fachärztin angegeben.
  • Welche Krankheitssymptome gibt es? Sie müssen vom*von der*dem Fachärztin*Facharzt beschrieben werden.
  • Welche Behandlungen waren bisher notwendig und sind erfolgt. Das muss vom*von der*dem Fachärztin*Facharzt beschrieben werden.

Eine Vorlage für eine Stellungnahme finden Sie unter dem nächsten Punkt.

Die persönliche Sicht des Menschen mit Behinderung

Die persönliche Sicht des Menschen mit Behinderung ist ein Bestandteil des Gesprächleitfadens und der Bedarfsermittlung. Ziel ist es, Informationen über die aktuelle Lebenssituation und die persönlichen Ziele zu erlangen.

Die Fragen sind in einem Online-Fragebogen zu finden. Der Fragebogen ist von dem Menschen mit Behinderung und gegebenenfalls mit Hilfe einer weiteren person zu beantworten.

Im Formular finden Sie praktische Hinweise zum Umgang mit den jeweiligen Fragen. Eine Anleitung zur Nutzung des Formular-Systems finden Sie hier.

Vorlagen

Fachärztliche Stellungnahme
Der LVR hat ein Formular für die fachärztliche Stellungnahme entwickelt. Dies kann vom/von der*dem Fachärztin*Facharzt genutzt werden. Außerdem können aktuelle medizinische Unterlagen eingereicht werden. Die Prüfung, ob eine wesentliche Behinderung im Sinne des Gesetzes vorliegt, erfolgt nach der Antragstellung durch das LVR-Dezernat Soziales. Den Vordruck finden Sie hier ( DOC, 26 kB ) .

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
In einzelnen Fällen ist es notwendig, dass ein Gutachten über die Art und den Umfang einer Behinderung oder einer Erkrankung erstellt wird. Wenn die Begutachtung erforderlich ist, wird sie durch das LVR-Dezernat Soziales beauftragt und bezahlt. Für die Beauftragung benötigt das LVR-Dezernat Soziales das Einverständnis und eine Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vom Menschen mit Behinderung. Nur wenn der Mensch mit Behinderung mit der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht einverstanden ist, darf der*die Gutachter*in das Gutachten an das LVR-Dezernat Soziales senden. Den Vordruck finden Sie hier ( PDF, 58 kB , barrierefrei) .

Publikationen

  1. Wörterbuch in Leichter Sprache zur Bedarfsermittlung in NRW

    Wörterbuch in Leichter Sprache zur Bedarfsermittlung in NRW

    Das 40-seitige Wörterbuch „Welche Unterstützung brauchen Sie?“ zum BEI_NRW erklärt die Fachwörter und Begrifflichkeiten rund um die Bedarfsermittlung in Leichter Sprache: Von A wie Allgemeiner Arbeitsmarkt oder Änderungsantrag über Personen-Zentrierung bis Z wie Zuverdienst. Mehr Informationen und Bestellung

    August 2024

  2. LVR-Fachinformation Bedarfsermittlung

    LVR-Fachinformation Bedarfsermittlung

    In dieser Fachinformation wird der konzeptionelle Ansatz des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_NRW und die Arbeit damit vorgestellt. Mehr Informationen und Bestellung

    August 2023

  3. LVR-Fachinformation: Gesamtplanverfahren

    LVR-Fachinformation: Gesamtplanverfahren

    Zum 01.01.2020 ist die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft getreten. Diese Fachinformation informiert über die neuen Planungsverfahren nach dem Bundesteilhabegesetz und die praktische Umsetzung beim LVR. Mehr Informationen und Bestellung

    Mai 2020

Ansprechperson für BEI_NRW

Portrait von Beate Kubny

Beate Kubny

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0221 809 6460

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