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Internationaler Jugendaustausch

Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für Internationalen Jugendaustausch

Sie planen ein Projekt im Rahmen des internationalen Jugendaustauschs? Eine Jugendbegegnung oder eine Begegnung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe im bi- oder multilateralen Format? Sie benötigen Beratung bei der Umsetzung der Maßnahme und suchen Fördermöglichkeiten für Ihre Maßnahme?

Dann sind Sie als Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe hier richtig, sofern

  • Ihr Sitz im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverband Rheinland liegt,
  • es sich bei Ihrem Vorhaben um eine außerschulische Maßnahme handelt und
  • Sie - in der Regel - als Träger nach § 75 SGB VIII anerkannt sind.

Bitte beachten Sie, dass bei einer angestrebten Förderung aus Bundesmitteln das LVR-Landesjugendamt nicht die für Sie zuständige Stelle ist, wenn Sie einem Dachverband auf Bundesebene angehören. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Verbandszentralstelle.

Das LVR-Landesjugendamt fungiert als Bewilligungsbehörde für die unten angegebenen Fördermöglichkeiten. Durch Anklicken einer Überschrift gelangen Sie zu den entsprechenden Informationen.

Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Internationalen Jugendaustausch im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans. Insbesondere werden Jugendbegegnungen mit Israel, Jugendbegegnungen, die den Zusammenhalt und das Zusammenwachsen Europas fördern sowie Austauschprojekte mit der Türkei gefördert. Zusätzlich werden auch Jugendbegegnungen mit afrikanischen Ländern gefördert sowie Aktivitäten von Jugendgruppen im Zusammenhang mit den Zielen zum Verständnis "Eine-Welt", in denen beispielsweise Inhalte wie Menschenrechte, Klimawandel, Fairer Handel, Migration oder Strukturförderung/Entwicklungshilfe im Mittelpunkt stehen.

Maßnahmen des Fachkräfteaustauschs sind nur dann förderfähig, wenn sie der unmittelbaren Vor- oder Nachbereitung von Jugendaustauschmaßnahmen oder -programmen dienen.

Das Antragsverfahren läuft zweigeteilt. Für Maßnahmen, die im ersten Halbjahr des Förderjahres stattfinden, gilt eine vorgezogene Antragstellung, die Anträge sind in der Regel bis zum 15. Oktober des Vorjahres vorzulegen. Anträge für Begegnungen, die im zweiten Halbjahr stattfinden sollen, sind in der Regel bis zum 10. Januar des entsprechenden Haushaltsjahres vorzulegen. Der jeweilige Aufruf zur Antragstellung wird auf der Homepage des LVR-Landesjugendamtes im Bereich "Kinder- und Jugendförderplan NRW" veröffentlicht. Hier finden Sie auch die Richtlinien zum KJFP NRW, Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung.

Bei Fragen hilft Ihnen die zuständige Sachbearbeitung gerne weiter:

Portrait von Stefan Gruber

Stefan Gruber

Telefon

workTelefon:
0221 809-6233
faxTelefax:
0221 8284-0764

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Förderung nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes

Die Länderstelle des LVR-Landesjugendamtes bearbeitet Ihre Förderanträge in folgenden Bereichen und arbeitet dabei auch mit den unten angegebenen Koordinierungsstellen zusammen:

  • Multilaterale Begegnungen sowie Begegnungen mit weiteren Ländern

Sonderregelungen zur Förderung innerhalb der einzelnen Bereiche finden Sie auf den o.g. Websites der Koordinierungsstellen.

Die Richtlinien zum KJP Bund und relevante Formulare finden Sie unter folgendem Link.

Wichtige Informationen und Fristen zur Antragstellung für das Jahr 2022 finden Sie im aktuellen Schreiben des LVR-Landesjugendamtes zur Antragstellung:

Bei Fragen hilft Ihnen die zuständige Sachbearbeitung gerne weiter:

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Stefan Kittler

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0221 809-4334
faxTelefax:
0221 8284-2105

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Förderungen des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW)

Sie möchten einen deutsch-französischen Austausch für Kinder und Jugendliche organisieren? Das DFJW fördert zahlreiche Austausche rund um Sport, Kultur, Kunst, Technik, Wissenschaft und Soziales sowie Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften. Zur Homepage des DFJW gelangen Sie über folgenden Link. Hier finden Sie auch die Richtlinien und die für eine Antragstellung erforderlichen Formulare.

Das LVR-Landesjugendamt ist die für die Antragsbearbeitung zuständige Länderzentralstelle für Träger mit Sitz im Rheinland. Bitte beachten Sie das aktuelle Schreiben zur Antragstellung für das Jahr 2022:

Bei Fragen hilft Ihnen die zuständige Sachbearbeitung gerne weiter:

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Förderungen des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW)

Das DPJW fördert Jugendbegegnungen, die so vielfältig sind wie die Interessen der Jugendlichen – von Theaterworkshops über gemeinsame Umweltschutzprojekte bis zu Rasenhockeyturnieren oder Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften.

Zur Homepage des DPJW gelangen Sie über folgenden Link. Hier finden Sie auch die Richtlinien und die für eine Antragstellung erforderlichen Formulare. Sie können Ihren Antrag auch online stellen, nutzen Sie hierzu bitte den entsprechenden Button auf der Startseite des DPJW

Das LVR-Landesjugendamt ist die für die Antragsbearbeitung zuständige Länderzentralstelle für Träger mit Sitz im Rheinland. Bitte beachten Sie das aktuelle Schreiben zur Antragstellung für das Jahr 2022:

Bei Fragen hilft Ihnen die zuständige Sachbearbeitung gerne weiter:

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Förderungen des Deutsch-Griechischen Jugendwerks (DGJW)

Das Deutsch-Griechische Jugendwerk hat am 1. April 2021 seine Arbeit in Leipzig und Thessaloniki aufgenommen und will den deutsch-griechischen Jugendaustausch und die Begegnung und Verständigung junger Menschen in Deutschland und Griechenland stärken sowie Fachkräfte der Jugendarbeit qualifizieren.

Zur Homepage des DGJW gelangen Sie über folgenden Link.

Hier finden Sie auch die Richtlinien, die für eine Antragstellung erforderlichen Formulare sowie eine Sammlung der häufigsten Fragen (FAQ) rund um die Antragstellung und Förderung.

Das LVR-Landesjugendamt ist die für die Antragsbearbeitung zuständige Länderzentralstelle für Träger mit Sitz im Rheinland. Bitte reichen Sie Ihre Anträge in deutscher Sprache oder (sofern der Antrag in griechischer Sprache verfasst wurde) mit deutscher Übersetzung ein und beachten Sie das aktuelle Schreiben zur Antragstellung für das Jahr 2022.

Bei Fragen hilft Ihnen die zuständige Sachbearbeitung gerne weiter:

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