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Finanzielle Förderung

Um in die Zukunft von Kindern und Jugendlichen zu investieren braucht man Geld. Das Landesjugendamt Rheinland ist für die Förderung von Kindertagesstätten, Ehe-, Lebens- und Erziehungsberatung, Familienbildung und von Kinder- und Jugendarbeit zuständig.

Förderung bedeutet, dass die vom Land NRW bereitgestellten Mittel - insgesamt knapp 600 Millionen Euro - den freien und öffentlichen Trägern, zum Beispiel dem Bund der Katholischen Jugend oder einer Stadt, bewilligt und ausgezahlt werden.

Im Bereich der Jugendförderung ist das LVR-Landesjugendamt für die Ausführung des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes NRW zuständig.

Außerdem stellt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) jährlich rund 320.000 Euro aus Mitteln seiner Sozial- und Kulturstiftung zur Verfügung, um modellhafte Projekte der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern. Die Entscheidung über die Auswahl der zu fördernden Projekte trifft der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland.

Im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit fungiert das LVR-Landesjugendamt als Länderstelle nach dem KJP Bund sowie als Länderzentralstelle für das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) und fördert den Internationalen Jugendaustausch mit Mitteln des Bundes und der beiden Jugendwerke.