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Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhalten auf Antrag eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes Nordrhein-Westfalen (KJFP). Für die Vergabe der Mittel aus dem KJFP an Einrichtungen im Rheinland ist das LVR-Landesjugendamt zuständig.

Grafik: Information

Video-Tutorials zur Antragstellung

Wir möchten Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare behilflich sein und haben dazu Video-Tutorials und Info-Grafiken erstellt.

Video-Tutorials und Grafiken zur Antragstellung KJFP

Die Landesregierung erstellt für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP). Darin sind die vorrangigen Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene beschrieben. Der Förderplan schafft für den jeweiligen Geltungszeitraum (derzeit 2018-2022) eine Grundlage für die Vergabe von Mitteln für besondere Schwerpunkte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Freie und öffentliche Träger können beim LVR-Landesjugendamt Rheinland eine Förderung aus Mitteln des KJFP beantragen.

Das LVR-Landesjugendamt ist die für das Rheinland zuständige Behörde für die Vergabe der Mittel aus dem KJFP. Diese Aufgabe umfasst die Antragsprüfung, die Bewilligung der Förderung und die Verwendungsnachweisprüfung. Das LVR-Landesjugendamt berät die Träger bei Fragen hinsichtlich der Förderung nach dem KJFP, der Richtlinien und der Antragstellung.

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Ansprechpersonen

Zuständige Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter

Falls Sie Fragen zu konkreten Förderpositionen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Sachbearbeiterinnen / Sachbearbeiter, die Sie der folgenden Liste entnehmen können.

Teamleitung

Portrait von Stefan Gruber

Stefan Gruber

Telefon

workTelefon:
0221 809-6233
faxTelefax:
0221 8284-0764

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