Initialförderung in der Kinder- und Jugendhilfe
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland fördert im Jahr 2022 Initialprojekte in der Kinder- und Jugendhilfe.
Zur Unterstützung neuer Entwicklungen gewährt es Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Projekten. Die Förderung wird aus Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert.
Wichtige Hinweise zur Projektförderung 2022
Antragsfrist für das Jahr 2022 ist der 28. Februar 2022
Wichtige Hinweise für die Antragstellung zur Förderung von Initialprojekten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Rundschreiben zur Ausschreibung 2022. Die Förderung größerer Projekte und wissenschaftlicher Begleitungen/Evaluationen für das Jahr 2023 wird gesondert ausgeschrieben.
Das LVR-Landesjugendamt fördert im Jahr 2022 mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland.
Initialprojekte
(Ergänzungsförderung mit einem Einzelvolumen von 1.500,- € bis 5.000,- €)
- Vorrangig werden innovative Projekte der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII gefördert, soweit keine Förderungsmöglichkeiten aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW bestehen.
- Gefördert werden Initialprojekte zu den verschiedensten Themen der Jugendhilfe.
Alle wichtigen Informationen finden Sie unter dem Punkt "Servicebereich zum Thema", weiter unten auf dieser Seite.
Ansprechpartner

Siegmar Lehmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4023
- faxTelefax:
- 0221 8284-1351
- E-Mail:
- siegmar.lehmann@lvr.de

Andreas Hopmann
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4020
- faxTelefax:
- 0221 8284-1390
- E-Mail:
- andreas.hopmann@lvr.de
Servicebereich zum Thema
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Ausschreibungsunterlagen und Antragsvordruck
Auf dieser Seite finden Sie die Ausschreibungsunterlagen und den Antragsvordruck für die Antragstellung zur Förderung von Projekten, Initialprojekten und Wissenschaftlichen Begleitungen/Evaluationen.
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Antrag auf Gewährung einer Förderung von Initialprojekten 2022 (Online-Formular, barrierefrei, 30.11.2021)
Antrag auf Gewährung einer Förderung von Initialprojekten 2021 in der Kinder- und Jugendhilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII
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