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Warum hat der LVR einen Aktionsplan?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ist in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Sie gilt ohne Einschränkungen und Ausnahmen für alle staatlichen Ebenen und so auch für den LVR als einen der beiden Landschaftsverbände in NRW.

Als Deutschlands größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen haben Politik und Verwaltung des LVR sehr schnell ihre Verantwortung angenommen, die Umsetzung der BRK voranzutreiben. 2010 erfolgte der Auftrag an die Verwaltung, einen Aktionsplan zu erarbeiten.

Die fachliche Leitung dieses Prozesses lag zunächst im Sozialdezernat, wechselte 2012 aber in den Organisationsbereich der LVR-Direktorin. Das Thema Inklusion und Menschenrechte wurde „Chefin-Sache“. Sie bestimmte eine Stabsstelle zur „LVR-Anlauf- und Koordinierungsstelle nach Artikel 33 BRK“ (sog. „Focal Point“).

Die Stabsstelle arbeitet eng mit den Focal Points der anderen staatlichen Pflichtenträger auf Bundes- und Landesebene zusammen. Auch zu kommunalen Akteuren in NRW bestehen regelmäßige Kontakte.

Der LVR-Aktionsplan "Gemeinsam in Vielfalt" wurde am 7. April 2014 vom Landschaftsausschuss beschlossen. Er bildet seither die zentrale Grundlage für die Umsetzung der BRK im LVR.