Flüchtlingshilfe
Die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen stellt die rheinischen Kommunen vor große Herausforderungen. Der LVR bringt sich als Teil der kommunalen Familie in all seinen Aufgabengebieten in die Flüchtlingshilfe ein:
Unterbringung von Flüchtlingen in LVR-Immobilien
Als Immobilieneigentümer hat der Landschaftsverband den Kommunen im gesamten Rheinland leer stehende Gebäude zur kurzfristigen Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. Von diesem Angebot wurde vielfach Gebrauch gemacht. An vielen Klinikstandorten, aber auch an anderen Stellen konnte die unmittelbare Not gelindert werden.
Psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung
An allen neun psychiatrischen Fachkliniken des LVR werden Flüchtlinge behandelt, denn viele von ihnen leiden unter körperlichen, psychischen oder psychosomatischen Folgen von Krieg und Vertreibung. Soziokulturelle und sprachliche Barrieren erschweren allerdings häufig den Zugang zu einer angemessenen Behandlung. Sie können darüber hinaus dazu führen, dass ein traumatischer Ursprung von Beschwerden übersehen wird. Diese Gefahr besteht zum Beispiel bei schweren Depressionen und bei Psychosen. Umso wichtiger ist es, diese Hürden abzubauen.
Die LVR-Kliniken verfügen über spezialisierte Ambulanzen und bieten darüber hinaus häufig weitere Unterstützungsleistungen an, die sich mit bedarfsgerechten und oftmals muttersprachlichen Beratungs- und Behandlungsangeboten an Menschen unterschiedlicher Herkunft richten. Weiterhin setzen sie sogenannte Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler (SIM) ein, die sich mit der jeweiligen Sprache und Kultur der Patientinnen und Patienten auskennen.
Minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung
Eine besondere Herausforderung für Kommunen stellt die Unterbringung und Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen dar, die ohne Angehörige nach Deutschland kommen. In Abstimmung mit dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat das LVR-Landesjugendamt zum 1. November 2015 die Aufgabe der zentralen Verteilungsstelle in NRW für diese besonders schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen übernommen.
An allen ihren Standorten bietet die LVR-Jugendhilfe Rheinland Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Hier werden sie in Wohngruppen betreut. Darüber hinaus bietet sie an den Standorten in Solingen und Tönisvorst Ausbildungsplätze im Rahmen der Jugendhilfe an. Weiterhin gibt es Möglichkeiten zur Berufsorientierung in den Gewerken Malerei, Schlosserei, Schreinerei und Gartenbau, um den Heranwachsenden eine berufliche Perspektive in Deutschland zu geben.
Betreuung in Kindertagesstätten
Kindertagesstätten leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund und vergleichbaren Lebenslagen in Deutschland. Oftmals ist es aber erforderlich, im Vorfeld der Betreuung dieser Kinder in der Kindertagesstätte Hemmnisse und Ängste abzubauen, weil eine Betreuung von kleinen Kindern außerhalb der Familie in vielen Kulturen unüblich ist. Hier bringt sich das LVR-Landesjugendamt ein.
Mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen fördert es im Rahmen des Förderprogramms Kinderbetreuung in besonderen Fällen niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund und in vergleichbaren Lebenslagen im Vorschulalter. Hierzu zählen beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen und Spielgruppen, in denen diese Kinder und ihre Eltern die institutionelle Kindertagesbetreuung kennenlernen können.
Auch Einrichtungen der Familienbildung, die Angebote für Flüchtlinge durchführen, werden mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durch das LVR-Landesjugendamt gefördert. Darüber hinaus berät es die Jugendämter und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in der Betreuung dieser Kinder und erteilt Betriebserlaubnisse, wenn Kindertagesstätten neue Plätze und Betreuungsgruppen einrichten.
Weitere Informationen zur Förderung von Maßnahmen für Kinder aus Familien mit Fluchthintergund und vergleichbaren Lebenslagen:
Betreuung in Schulen
In Nordrhein-Westfalen gilt die Schulpflicht für alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren. Auch Flüchtlingskinder unterliegen der Schulpflicht, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen wurden beziehungsweise dort gemeldet sind.
Um dem hohen Bedarf an neuen Schulplätzen nachzukommen, werden die Kapazitäten an den Schulen landesweit ausgebaut.
An den 38 Förderschulen des LVR werden Flüchtlingskinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult.
Kulturelle Bildung
Sich mit der Kultur einer neuen Umgebung vertraut zu machen, hilft dabei, dort schneller Fuß zu fassen.
Als Beitrag zur gesellschaftlichen Integration in Deutschland gewähren die LVR-Museen allen Flüchtlingen und ihren Begleitern freien Eintritt in ihre Ausstellungen.
Auf Anfrage werden auch die pädagogischen Angebote der Museen auf den Besuch von Flüchtlingsgruppen zugeschnitten.