Wie funktioniert der LVR-Aktionsplan?
Der LVR-Aktionsplan unterscheidet sich konzeptionell deutlich von den Aktionsplänen anderer staatlicher Akteure auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. So enthält der LVR-Aktionsplan keinen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht weitgehend abgeschlossenen Maßnahmenkatalog.
Stattdessen verfolgt der LVR ein BRK-Mainstreaming:
- Inhaltlich bedeutet „BRK-Mainstreaming“, dass alle Bereiche des LVR grundsätzlich im Sinne eines Querschnittanliegens angesprochen und einbezogen sind.
- Verfahrensmäßig bedeutet „BRK-Mainstreaming“, dass die Umsetzung des LVR-Aktionsplans in Politik und Verwaltung in den allgemeinen Prozessen und Gremien verankert ist.
Eine „Querschnittsfunktion“ haben in diesem Kontext auf Seiten der politischen Vertretung des LVR der Ausschuss für Inklusion mit seinem Beirat für Inklusion und Menschenrechte sowie auf Seiten der Verwaltung die Stabsstelle Inklusion - Menschenrechte - Beschwerden inne.
Das Kernelement des Aktionsplans bilden 12 strategische Zielrichtungen in vier Aktionsbereichen. Diese vier Aktionsbereiche sind:
- Aktionsbereich 1: Selbstvertretung und Personenzentrierung
- Aktionsbereich 2: Zugänglichkeit
- Aktionsbereich 3: Menschenrechtsbildung
- Aktionsbereich 4: Menschenrechtsschutz durch Verwaltungshandeln
Die 12 Zielrichtungen wurden in einem verbandsweiten Projekt aus den Allgemeinen Grundsätzen der BRK (Artikel 3) und den Handlungsfeldern des LVR abgeleitet. Mit den erarbeiteten Zielrichtungen werden die bedeutenden menschenrechtlichen Anliegen der BRK dauerhaft in der Arbeit des LVR verankert.