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Aktionsbereich 1: Selbstvertretung und Personenzentrierung

Zielrichtung 1: Die Partizipation von Menschen mit Behinderungen im LVR ausgestalten

Partizipation im Sinne von Zielrichtung 1 des LVR-Aktionsplans meint insbesondere die Mitsprache bzw. Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in öffentlichen Angelegenheiten, die die Gruppe der Menschen mit Behinderungen betreffen.

Davon zu unterscheiden ist Partizipation im Sinne der Beteiligung an Entscheidungen, die persönliche Angelegenheiten, d.h. das eigene Leben der Menschen mit Behinderungen berühren (z.B. Anträge in eigener Sache). Beteiligung ist hier eine Voraussetzung für Selbstbestimmung und Personenzentrierung (siehe Zielrichtung 2 des LVR-Aktionsplans).

In der politischen Vertretung wurde mit dem Ausschuss für Inklusion mit seinem beratenden Beirat für Inklusion und Menschenrechte bereits 2015 ein Verfahren zur Partizipation in öffentlichen Angelegenheiten des LVR fest institutionalisiert.

In der Verwaltung gibt es kein solches institutionalisiertes Verfahren. Stattdessen setzen die Dezernate bei Bedarf Beteiligungsprozesse in eigener Zuständigkeit um. Gängige Beteiligungsformate sind dabei Information, Befragung und die Einrichtung eines (Beratungs-)Gremiums. Für Gremien mit rheinlandweiter Bedeutung wurde eine einheitliche Erstattungsregel für die Fahrtkosten vereinbart.

Die Stabsstelle Inklusion - Menschenrechte - Beschwerden hat eine Liste mit „Häufig gestellten Fragen“ sowie ein internes Manual zur "Partizipation in öffentlichen Angelegenheiten in der Verwaltung“ erstellt.

(Stand: Oktober 2021)

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Zielrichtung 2: Die Personenzentrierung im LVR weiterentwickeln

Personenzentrierung bedeutet, stets den einzelnen Menschen als Träger von Rechten mit seinen individuellen Unterstützungsbedarfen in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen.

Zudem geht es darum, den menschenrechtlichen Grundsatz der Selbstbestimmung bestmöglich zu achten. Das bedeutet vor allem, die Mitsprache der Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen zu gewährleisten, die persönliche Angelegenheiten, d.h. das eigene Leben berühren.

Ein personenzentriertes Vorgehen zeichnet sich auch dadurch aus, dass konsequent die Vielfalt der Menschen mit Behinderungen (z.B. hinsichtlich der individuellen Art der Beeinträchtigung, Herkunft und Nationalität, Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung) berücksichtigt wird.

In den Jahresberichten zum LVR-Aktionsplan finden sich zahlreiche Beispiele, mit welchen Aktivitäten der LVR die Personenzentrierung gezielt zu stärken versucht.

(Stand: Mai 2023)

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Zielrichtung 3: Die LVR-Leistungen in Form des Persönliches Budgets steigern

Beim Persönlichen Budget handelt es sich um eine Form der Leistungsgewährung, die die Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten in besonderer Weise in den Mittelpunkt stellt. Bei dieser Zielrichtung handelt es sich um einen speziellen Aspekt der Zielrichtung 2. Aufgrund der hohen fachlichen und politischen Aufmerksamkeit für das Thema wurde bei Verabschiedung des Aktionsplans eine eigene Zielrichtung definiert.

(Stand: Oktober 2021)

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