Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Telefonische Auskünfte
Telefonische Auskünfte zu Verdienstausfällen bei Quarantänen, z.B. bei Verdacht einer Erkrankung an COVID-19 (Coronavirus):
Tel. 0221 / 809 – 5497
(Montag – Donnerstag von 9 – 12.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Freitags von 9 – 12.30 Uhr erreichbar)
Fragen Sie auch gerne per E-Mail: ifsg@lvr.de
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