Kriegsopfer und Hinterbliebene
Kriegsopfer haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie im Inland durch Vorgänge im Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden.
Die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen geht zwar demografiebedingt sehr stark zurück. Es kann aber auch künftig noch Menschen geben, die durch die Auswirkungen der Weltkriege Schäden erleiden. Das kann zum Beispiel bei bislang noch nicht entdeckten oder unschädlich gemachten Minen, Granaten oder Bomben – sogenannten Blindgängern – der Fall sein. Menschen, die durch Blindgänger einen gesundheitlichen Schaden erleiden, haben Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Leistungen und die dazugehörigen Antragsformulare erhalten Sie hier:
Für weitere Informationen, schauen Sie sich gerne die Seite der BIH an:
Hinweis:
Soldaten der Bundeswehr erhalten Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz. Für sie ist das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung
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