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Häftlinge und Verfolgte in der DDR

Personen, die in der ehemaligen DDR durch staatliche Handlungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, haben einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen.

Dies umfasst einerseits Schädigungen durch politische Haft oder eine rechtsstaatswidrige, strafrechtliche Entscheidung.

Andererseits können mögliche Schädigungen infolge einer rechtsstaatswidrigen Einweisung in eine psychiatrische Anstalt oder andere rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahmen entstanden sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Hinterbliebene Leistungen erhalten.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Leistungen und die dazugehörigen Antragsformulare erhalten Sie hier:

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  1. Info-Flyer: Verfolgt nach § 151 Strafgesetzbuch?

    Info-Flyer: Verfolgt nach § 151 Strafgesetzbuch?


    Dieser Flyer bietet einen Überblick zum Informationsangebot und Entschädigungsrecht bei einer Verfolgung nach § 151 StGB. Mehr Informationen

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    Dieser Flyer bietet einen Überblick zum Informationsangebot und Entschädigungsrecht bei einer Verfolgung nach § 175 StGB. Mehr Informationen

    November 2022

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