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Fortbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe wurden vom Land NRW beauftragt, die Fortbildungsprüfungen zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung durchzuführen.

Zuständigkeit und Prüfverfahren

In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und bei anderen Leistungsanbietern arbeiten Fachkräfte, die für die Aufgaben entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse und der individuellen Förderung von Menschen mit Behinderung qualifiziert sind. Die Fortbildung zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung ist eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation.

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe wurden vom Land NRW beauftragt, im Sinne des Berufsbildungsgesetzes die Fortbildungsprüfungen zur Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung durchzuführen. Der LVR ist örtlich zuständig, sofern eine Maßnahme der Fortbildung im Direktunterricht im Rheinland besucht wurde, oder die Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber dort wohnt.

Das Prüfungsverfahren richtet sich nach der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV). Für die Abnahme der Prüfung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung des Landschaftsverbandes Rheinland.

Hier können Sie sich zur Prüfung anmelden.

Übersicht der Bildungsträger (Prüfungsausschüsse)

Grafik: Information

Prüfungstermine

Alle Prüfungstermine für die Fortbildung "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" im Rheinland im Überblick.

Zu den Prüfungsterminen 2024

Kontakt

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Britta Hensen

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