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Wir über uns

  • Das LVR-Inklusionsamt

    Das LVR-Inklusionsamt ist zuständig für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen und Ihnen gleichgestellter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Unterstützungsangebote an. Mehr Informationen
  • Aktuelles

    Informationen zu aktuellen Themen und Veranstaltungen des LVR-Inklusionsamtes. Darüber hinaus Berichte und Fotos der REHACARE und Informationen zu wissenschaftlichen Projekten des LVR-Inklusionsamtes. Mehr Informationen
  • Formulare und Richtlinien

    Das LVR-Inklusionsamt stellt diverse Vorlagen für Anträge und Richtlinien zum Download bereit. Mehr Informationen
  • Ihre Ansprechpersonen

    Regionales Ansprechpersonenverzeichnis mit Kontakten für das Rheinland und Ansprechpersonen des LVR-Inklusionsamtes. Mehr Informationen
  • Kündigungsschutz

    Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte unterliegen dem besonderen Kündigungsschutz. Vor Ausspruch der Kündigung muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim zuständigen Inklusionsamt stellen. Mehr Informationen
  • Ausgleichsabgabe

    Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze in ihrem Betrieb oder ihrer Dienststelle mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für alle unbesetzten Stellen zahlt der Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe. Mehr Informationen
  • Widerspruchsausschuss

    Schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber, die mit einem Bescheid des LVR-Inklusionsamtes oder der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben nicht einverstanden sind, können dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mehr Informationen