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Widerspruchsausschuss

Schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber, die mit einem Bescheid des LVR-Inklusionsamtes oder der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben nicht einverstanden sind, können dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Der Widerspruchsausschuss entscheidet, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird. Er ist zuständig für Widersprüche gegen Entscheidungen in Kündigungsschutzverfahren, im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und bei der Erhebung der Ausgleichsabgabe.

Der Widerspruchsaussschuss besteht aus sieben ehrenamtlichen Mitgliedern und zwar aus:

  • zwei Mitgliedern, die schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen sind,
  • zwei Mitgliedern, die Arbeitgeber*innen sind,
  • einem Mitglied, das das LVR-Inklusionsamt vertritt,
  • einem Mitglied, das die Bundesagentur für Arbeit vertritt,
  • einer Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen.

Er ist ein unabhängiges Gremium und trifft seine Entscheidungen selbstständig. Hiergegen besteht die Möglichkeit der Klageerhebung vor den Verwaltungsgerichten.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter.

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Stefanie Hilden

Telefon

workTelefon:
0221 809 4427

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