Fachberatung bei den Kammern
Die im Auftrag des LVR-Inklusionsamtes tätigen Fachberater*innen bei allen Handwerks- sowie einigen Industrie- und Handelskammern im Rheinland beraten und unterstützen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen - vor Ort und kostenlos. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Unternehmen Antworten und Lösungen für individuelle Probleme und Situationen zu finden.
Zielgruppengenaue Fachberatung
Arbeitgeber*innen im Handwerk wissen mitunter wenig über die Leistungsfähigkeit und die Stärken von Menschen mit Behinderung und über die - auch finanziellen - Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Dabei bieten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen Handwerksbetriebe gute Voraussetzungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die Betriebsgröße, das oft familiäre Betriebsklima und der intensive Kontakt im Arbeitsalltag mit den Beschäftigten und Kunden bieten gute Rahmenbedingungen für eine gelungene Inklusion schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben.
Service für Arbeitgeber aus einer Hand
Hier setzen die Berater*innen der Kammern an: Sie beraten Arbeitgeber*innen zu technischen Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitsplätzen ebenso wie zu möglichen Investitions-, Lohnkosten- und Umbauzuschüssen. Sie erstellen Anforderungsprofile, knüpfen Kontakte zu den Kostenträgern und stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen.
Sie besuchen die Betriebe selbst und nehmen gerne an Informationsveranstaltungen von Bildungsträgern, Innungen oder Kreishandwerkerschaften. Natürlich informieren sie auch schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen detailliert über mögliche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Stark für Ausbildung
Die neue Fachberaterin für inklusive Bildung bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln legt ihren Fokus auf die Ausbildung von jungen Menschen, für die wegen der Art bzw. Auswirkung ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt. Ein erfolgreiches Modell und eine Alternative ist hier die Fachpraktiker-Ausbildung nach §66 BBiG/§42 HwO. Diese theoriereduzierte Ausbildung analog zu den verschiedenen Berufsbildern, bietet jungen Menschen mit Beeinträchtigungen einen qualifizierten Einstieg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Kammerberaterin fungiert als Lotsin zwischen der beruflichen Orientierung in den Schulen und der betrieblichen Ausbildung. Sie berät Betriebe hinsichtlich der Rahmenbedingen zur Durchführung der Ausbildung, der Beantragung von Förderleistungen zur Eingliederung sowie der Rekrutierung von jungen Menschen mit Behinderung. Natürlich informiert sie ebenfalls die Zielgruppe hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und rekrutiert entsprechend Ausbildungsplätze in Unternehmen (des Kammerbezirks).
Ihre direkten Kontakte bei den Kammern im Rheinland
Handwerkskammer Düsseldorf

Jessica Handke
Telefon
- workTelefon:
- 0211 8795-356
- faxTelefax:
- 0211 8795-95356
Industrie- und Handelskammer Düsseldorf
Handwerkskammer zu Köln
Industrie- und Handelskammer zu Köln

Jacqueline Krogull
Telefon
- workTelefon:
- 0221 1640-6280
- faxTelefax:
- 0221 1640-6290
- E-Mail:
- jacqueline.krogull@koeln.ihk.de
Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg
Industrie- und Handelskammer Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen
Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Mechthild Schickhoff
Telefon
- workTelefon:
- 0251 2376 314
- E-Mail:
- mechthild.schickhoff@lwk.nrw.de
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK Düsseldorf
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK Köln
Fachberaterin für inklusive Bildung, IHK Mittlerer Niederrhein

Dorothee Schartz
Telefon
- workTelefon:
- 02151 635-367