Wirtschaftliche Jugendhilfe
Welche finanziellen Auswirkungen hat die Gewährung von Maßnahmen der Jugendhilfe? Zum Themenkomplex der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erstellt das LVR-Landesjugendamt Empfehlungen und Richtlinien. Es entwickelt Arbeitspapiere, Orientierungshilfen und Leitfäden.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz kennt zahlreiche und differenzierte Bestimmungen über Zuständigkeiten der Jugendhilfebehörden und über den Umfang der Kosten für Jugendhilfeleistungen. Weitere Bestimmungen betreffen die Kostenbeteiligung von Eltern und anderen Personensorgeberechtigten sowie die Förderung freier Träger der Jugendhilfe bzw. einzelner Einrichtungen, Projekte oder Maßnahmen.
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die Jugendämter bei der Klärung von Fragen der
Unter den Voraussetzungen der §§ 89 ff. SGB VIII hat der örtliche Jugendhilfeträger evtl. einen Anspruch auf Kostenerstattung durch das Landesjugendamt, das Land NRW oder durch ein anderes Bundesland.
Zum Themenkomplex der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden Empfehlungen und Richtlinien erstellt sowie Arbeitspapiere, Orientierungshilfen und Leitfäden entwickelt. In fachspezifischen Arbeitsgruppen kooperieren dabei örtliche und überörtliche Jugendhilfeträger mit den Kommunalen Landesverbänden zugunsten einer landeseinheitlichen Verfahrensweise.
Ansprechpersonen
Die jeweilig zuständigen Ansprechpersonen zu den Themenbereichen finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten (s.o.).