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Finanzielle Leistungen der Erziehungshilfe

Das LVR-Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des SGB VIII für die Übernahme der Kosten für Jugendhilfemaßnahmen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben stellt hohe Anforderungen an die Fachkräfte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, die u. a. einen Ausgleich finden müssen zwischen der sparsamen Verwaltung der finanziellen Mittel und dem gesetzlich garantierten Anspruch auf die Leistungen der Jugendhilfe.

Zu den finanziellen Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe gehören:

  • Beratung der Jugendämter zur Aushandlung von ambulanten Erziehungshilfen
  • die Zahlung von Pflegegeld, nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zur Unfallversicherung sowie zur Alterssicherung bei Erziehung in Vollzeitpflege
  • die Gewährung von Krankenhilfe
  • die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse

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Sabine Lehmann

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