Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW)
Ab dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a - 42f sowie § 88a SGB VIII.
Das Verteilungsverfahren
(1) Vorläufige Inobhutnahme
Das Jugendamt, bei dem ein unbegleiteter ausländischer Minderjähriger zuerst ankommt, nimmt diesen nach § 42a SGB VIII in Obhut. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a – 42f, 88a SGB VIII sowie im 5. AG-KJHG.
(2) Erstmeldung gemäß § 4 Abs. 1 des 5. AG-KJHG
Innerhalb von 2 Werktagen meldet das Jugendamt der Landesstelle Name, Alter, Geschlecht, Herkunft und offensichtliche Bedarfe des Minderjährigen mit dem Formular "Erstmeldung".
Die Zwei-Tages-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Feststellung der Minderjährigkeit (Urteil des BVerwG vom 26. April 2018, Az. 5 C 11.17). Ist die Minderjährigkeit noch nicht festgestellt, braucht eine Meldung nicht zu erfolgen, auch wenn sich die Person weiterhin in der vorläufigen Inobhutnahme befindet.
Das Formular senden die Jugendämter per Fax an 0221/8284-2551.
Sofern Jugendämter an das Verbindungsnetz DOI angeschlossen sind, können sie die Meldung auch per E-Mail an landesstelle-nrw@lvr.de senden. Das DOI-Netz wurde als verbindende Netzwerkstruktur (Koppelnetz) der Netze der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland errichtet. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer IT-Stelle.
Diese Erstmeldung ersetzt nicht die Meldung der vorläufigen über die vorläufige Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers (UMA) und Mitteilung der Ergebnisse des Erst-Screenings. Diese Meldung muss auch weiterhin spätestens nach sieben Werktagen erfolgen (vgl. Punkt (4)
(3) Prüfung der Verteilmöglichkeit
Innerhalb von 7 Werktagen muss das Jugendamt prüfen, ob der Minderjährige dem Verteilungsverfahren unterliegt. Wie bei der Erstmeldung beginnt auch diese Frist mit dem Zeitpunkt der Feststellung der Minderjährigkeit (Urteil des BVerwG vom 26. April 2018, Az. 5 C 11.17). Ist die Minderjährigkeit noch nicht festgestellt, braucht eine Meldung nicht zu erfolgen, auch wenn sich die Person weiterhin in der vorläufigen Inobhutnahme befindet.
(4) Meldung der vorläufigen Inobhutnahme und Mitteilung der Ergebnisse des Erst-Screenings gemäß § 42a Abs. 4 SGB VIII
Spätestens am 7. Werktag teilt das Jugendamt der Landesstelle NRW unter Verwendung des folgenden Formulars
- die vorläufige Inobhutnahme des ausländischen Minderjährigen,
- die Ergebnisse des Erst-Screenings sowie
- die Entscheidung über die Verteilung
- das Datum der Feststellung der Minderjährigkeit mit.
zum Formular "Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA"
Jugendämter richten ihre Meldungen über die Aufnahme von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen an die folgende Faxnummer: (0221) 8284-1836.
(5) Verteilung auf Zuweisungsjugendamt
Die Landesstelle NRW meldet den Minderjährigen zur Verteilung beim Bundesverwaltungsamt an. Dieses entscheidet innerhalb von 2 Werktagen, welchem Bundesland der Minderjährige zugewiesen wird und teilt dies der entsprechenden Landesstelle mit. Diese weist den Minderjährigen schließlich innerhalb von weiteren 2 Werktagen einem Zuweisungsjugendamt zu.
(6) Kostenerstattung
Die Kostenerstattung erfolgt über das jeweils zuständige Landesjugendamt. Weitere Informationen zur Kostenerstattung und Ansprechpartner finden Sie auf folgenden Seiten:
Für Rückfragen zum Verteilungsverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstelle NRW unter der Hotline (0221)809-5000 zur Verfügung.
Unsere zentralen Kontaktdaten
Landesstelle NRW
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-5000
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- landesstelle-nrw@lvr.de
Philip Schützeberg
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6397
- faxTelefax:
- 0221 809-4224
- E-Mail:
- philip.schuetzeberg@lvr.de
Büsra Özencay
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4457
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- buesra.oezencay@lvr.de
Melanie Hutmacher
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4091
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- melanie.hutmacher@lvr.de
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Formulare
Auf dieser Seite finden Sie die Formulare der Landesstelle NRW
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Anzeige einer Erstmeldung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers (Online-Formular, barrierefrei, 16.08.2019)
Anzeige einer Erstmeldung der vorläufigen Inobhutnahme eines UMA
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Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA (Online-Formular, barrierefrei, 16.08.2019)
Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA
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Gebündelte Erstmeldung über die vorl. Inobhutnahme mehrerer unbegleiteter ausländicher Minderjähriger (UMA) ab 5 Personen (Online-Formular, barrierefrei, 21.03.2022)
Gebündelte Erstmeldung über die vorl. Inobhutnahme mehrerer unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UMA) ab 5 Personen
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Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII (Online-Formular, barrierefrei, 16.08.2019)
Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII eines UMA
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Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG NRW (Online-Formular, barrierefrei, 12.09.2016)
Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG NRW eines UMA
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