Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW)

Ab dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a - 42f sowie § 88a SGB VIII.
Das Verteilungsverfahren
(1) Vorläufige Inobhutnahme
Das Jugendamt, bei dem ein unbegleiteter ausländischer Minderjähriger zuerst ankommt, nimmt diesen nach § 42a SGB VIII in Obhut. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a – 42f, 88a SGB VIII sowie im 5. AG-KJHG.
(2) Erstmeldung gemäß § 4 Abs. 1 des 5. AG-KJHG a. F. (gesetzliche Änderung in 2025!)
Die Erstmeldung wurde mit dem Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII abgeschafft. Sie entfällt ersatzlos. Das Änderungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft und kann hier eingesehen werden:
Für die Jugendämter bedeutet das, dass nur noch ein Meldeformular zu verwenden ist (Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA, siehe unten). Bisher eingereichte Erstmeldungen werden weiterbearbeitet.
(3) Prüfung der Verteilmöglichkeit
Innerhalb von 7 Werktagen muss das Jugendamt prüfen, ob der Minderjährige dem Verteilungsverfahren unterliegt. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Feststellung der Minderjährigkeit (Urteil des BVerwG vom 26. April 2018, Az. 5 C 11.17). Ist die Minderjährigkeit noch nicht festgestellt, braucht eine Meldung nicht zu erfolgen, auch wenn sich die Person weiterhin in der vorläufigen Inobhutnahme befindet.
(4) Meldung der vorläufigen Inobhutnahme und Mitteilung der Ergebnisse des Erst-Screenings gemäß § 42a Abs. 4 SGB VIII
Spätestens am 7. Werktag teilt das Jugendamt der Landesstelle NRW unter Verwendung des folgenden Formulars
- die vorläufige Inobhutnahme des ausländischen Minderjährigen,
- die Ergebnisse des Erst-Screenings sowie
- die Entscheidung über die Verteilung
- das Datum der Feststellung der Minderjährigkeit mit.
zum Formular "Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA"
Für Rückfragen zum Verteilungsverfahren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstelle NRW unter der Hotline (0221)809-5000 zur Verfügung.
Jugendämter richten ihre Meldungen über die Aufnahme von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen an die folgende Faxnummer: (0221) 8284-1836.
(5) Verteilung auf Zuweisungsjugendamt
Die Landesstelle NRW meldet den Minderjährigen zur Verteilung beim Bundesverwaltungsamt an. Dieses entscheidet innerhalb von 2 Werktagen, welchem Bundesland der Minderjährige zugewiesen wird und teilt dies der entsprechenden Landesstelle mit. Diese weist den Minderjährigen schließlich innerhalb von weiteren 2 Werktagen einem Zuweisungsjugendamt zu.
(6) Kostenerstattung
Die Kostenerstattung erfolgt über das jeweils zuständige Landesjugendamt. Weitere Informationen zur Kostenerstattung und Ansprechpartner finden Sie auf folgenden Seiten:
Unsere zentralen Kontaktdaten
Landesstelle NRW
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-5000
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- landesstelle-nrw@lvr.de

Philip Schützeberg
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-6397
- faxTelefax:
- 0221 809-4224
- E-Mail:
- philip.schuetzeberg@lvr.de

Büsra Özencay
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4457
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- buesra.oezencay@lvr.de

Melanie Hutmacher
Telefon
- workTelefon:
- 0221 809-4091
- faxTelefax:
- 0221 8284-1836
- E-Mail:
- melanie.hutmacher@lvr.de
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Formulare
Auf dieser Seite finden Sie die Formulare der Landesstelle NRW
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Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA (Online-Formular, barrierefrei, 08.01.2025)
Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA
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Gebündelte Erstmeldung über die vorl. Inobhutnahme mehrerer unbegleiteter ausländicher Minderjähriger (UMA) ab 5 Personen (Online-Formular, barrierefrei, 21.03.2022)
Gebündelte Erstmeldung über die vorl. Inobhutnahme mehrerer unbegleiteter ausländischer Minderjähriger (UMA) ab 5 Personen
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Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG NRW (Online-Formular, barrierefrei, 08.01.2025)
Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 4 Abs. 4 des 5. AG-KJHG NRW eines UMA
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