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Netzwerkkoordination Kinderschutz

Die Fachberatung Netzwerkkoordination Kinderschutz im LVR-Landesjugendamt unterstützt zuvorderst die Netzwerkkoordinatoren und Netzwerkkoordinatorinnen Kinderschutz der Jugendämter sowie Fachkräfte des ASD und Akteure und Akteurinnen des Netzwerkes Kinderschutz als Kooperationspartner beim Auf- und Ausbau der Netzwerke Kinderschutz gemäß § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW.

Ansprechperson

Portrait von Annett Volmer

Annett Volmer

Telefon

workTelefon:
0221-809-4325

E-Mail

Beratung

Grundlage der Fachberatung Netzwerkkoordination Kinderschutz ist das im Mai 2022 verabschiedete Landeskinderschutzgesetz NRW. Nach § 9 bilden die Jugendämter Netzwerke Kinderschutz. Die Fachberatung unterstützt und berät die Fachpraxis in den Jugendämtern, beim Auf- und Ausbau von kommunalen, interkommunalen sowie interdisziplinären Netzwerke Kinderschutz. Hierbei geht es u.a. um Themen wie:

  • bedarfsgerechter Auf- und Ausbau der Netzwerke Kinderschutz vor Ort, ggfs. Auf- und Ausbau der Netzwerke Kinderschutz interkommunal,
  • Gestaltung von Netzwerktreffen vor Ort,
  • Schaffung der Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung,
  • Bedarfs- und Angebotsplanung für interdisziplinäre Qualifizierungsangebote für die Netzwerkakteure.

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Fortbildungen

Die Fachberatung bietet Fortbildungen und Fachtagungen zum Thema Auf- und Ausbau kommunaler Netzwerke Kinderschutz an. Aktuelle Veranstaltungen entnehmen Sie bitte dem Online-Katalog.

Fortbildungskatalog

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Arbeitshilfen und Materialien

Die Informationsbroschüre soll den örtlichen Jugendämtern als Orientierung beim Auf- und Ausbau der Netzwerke Kinderschutz und deren Verstetigung vor Ort dienen.

Gerahmt vom gesetzgeberischen Ziel, über die möglichen Strukturen der Netzwerke, der Aufgaben der Netzwerkkoordination sowie die Akteur*innen im Netzwerk und die Finanzierung aus Landesmitteln, werden mit Hilfe von Schlüsselfragen die konzeptionelle Auseinandersetzung und praktische Umsetzung zum Auf- und Ausbau der Netzwerke Kinderschutz unterstützt.

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Empfehlungen und weitere Informationen zum Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII

Weiterführende Links:

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