Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Rechtsangelegenheiten

Der Landschaftsverband Rheinland definiert als Träger des LVR-Klinikverbundes und als Träger des LVR-Verbundes Heilpädagogischer Hilfen die internen Regelwerke.

Die Krankenhausgesetzgebung des Bundes und des Landes NRW stellt die verbindliche Handlungsgrundlage für den LVR-Klinikverbund dar. Ergänzend werden in der Betriebssatzung und in den Geschäftsordnungen der LVR-Kliniken Zuständigkeiten und Verfahren geregelt.

Der LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen orientiert sich an den Vorgaben des SGB XII. Auch in diesem Bereich werden ergänzende Regelungen in der Betriebssatzung getroffen.

Neben der Rechtsberatung sind die Anpassung an gesetzliche Änderungen und die Fortschreibung der Regelwerke ein wesentlicher Handlungsschwerpunkt der Abteilung für Rechtsangelegenheiten.

Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter

Kein Portraitbild vorhanden

Markus Brehmer

Telefon

workTelefon:
0221 809-6641

E-Mail