Die Direktorin des LVR
LVR-Direktorin Ulrike Lubek
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Chefin der Verwaltung und gesetzliche Vertreterin des LVR ist seit dem 1. November 2010 Ulrike Lubek, geboren 1963 in Paderborn.
Sie führt die Amtsbezeichnung „Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland“.
Ulrike Lubek studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Speyer. Sie leitete zuvor beim LVR das Dezernat für den Klinikverbund und die Heilpädagogischen Hilfen, die zusammen rund 13.000 Beschäftigte haben. Lubek war 2007 vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) nach Köln zum LVR gewechselt. Beim LWL war sie über zehn Jahre in verschiedenen Führungsfunktionen tätig gewesen.
Aufgaben
Der Direktorin des Landschaftsverbandes obliegen folgende Aufgaben:
- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Landschaftsausschusses und der Fachausschüsse
- Erledigung der vom Landschaftsausschuss übertragenen Verwaltungsaufgaben
- Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung
- Vertretung des Landschaftsverbands in allen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland ist zudem Leiterin der Rheinischen Versorgungskassen.
LVR-Dezernentinnen und LVR-Dezernenten
Zur Mitwirkung bei der Erledigung der Dienstgeschäfte und zur Vertretung der LVR-Direktorin in ihren Geschäftsbereichen sind der Direktorin zur Zeit neun Dezernentinnen und Dezernenten beigeordnet. Sie leiten die Dezernate des LVR und führen die Amtsbezeichnung „Landesrätin“ beziehungsweise „Landesrat“. Allgemeiner Vertreter der Landesdirektorin ist der Erste Landesrat Reiner Limbach.
Wahl
Sowohl die Direktorin des Landschaftsverbandes als auch die Landesrätinnen und Landesräte werden für die Dauer von acht Jahren von der Landschaftsversammlung gewählt. Frau Lubek wurde von der Landschaftsversammlung Rheinland am 2. Mai 2018 für weitere acht Jahre im Amt bestätigt. Die neue Amtszeit beginnt im November 2018.
Der Landesdirektorin unmittelbar unterstellte Stabsstellen und Fachbereiche
- LVR-Stabsstelle Koordination Gesamtsteuerung, Strategisches Controlling
- LVR-Stabsstelle Sitzungsmanagement Landschaftsversammlung
- LVR-Stabsstelle Inklusion - Menschenrechte - Beschwerden
- LVR-Stabsstelle Strategische Themen und Allianzen
- LVR-Stabsstelle Veranstaltungsmanagement
- LVR-Fachbereich Rechnungsprüfung
- LVR-Fachbereich Kommunikation
Besoldung der LVR-Direktorin
Das Amt der LVR-Direktorin ist gemäß Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Besoldungsgruppe B 8 bewertet (§ 4 I EingrVO). Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 489,10 Euro monatlich (§ 5 III EingrVO).
Im Jahr 2017 betrug das daraus resultierende Einkommen der LVR-Direktorin 126.673,43 Euro.
Einkünfte der LVR-Direktorin aus Nebentätigkeiten
Zu den Aufgaben der LVR-Direktorin gehört die Wahrnehmung verschiedener Gremientätigkeiten außerhalb des Landschaftsverbands Rheinland. Einige dieser Gremientätigkeiten werden durch Sitzungsgelder oder Aufwandsentschädigungen vergütet.
Bis auf einen Betrag von 9.600 Euro jährlich gehen diese Einkünfte gemäß der „Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen“ (§ 13 Abs. 1 und 2 NtV-NRW) direkt an den Landschaftsverband Rheinland.
Die LVR-Direktorin nimmt darüber hinaus keine Mandate wahr, aus denen sie Einkünfte bezieht.