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Beschwerdewesen im Maßregelvollzug

Für Patientinnen und Patienten im Maßregelvollzug bestehen unterschiedliche Beschwerdemöglichkeiten. Hierbei sind die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich aus der staatlichen Rechtsform der forensischen Psychiatrie ergeben.

Soweit seitens des Beschwerdeführers nicht ausdrücklich eine bestimmte Bearbeitung seiner Beschwerde gewünscht wird, erfolgt die Zuordnung einer Eingabe als Widerspruch, Fachaufsichts – oder Dienstaufsichtsbeschwerde durch den für das Beschwerdewesen im Maßregelvollzug zuständigen Fachbereich des LVR, der im Dezernat Klinikverbund und Heilpädagogische Hilfen angesiedelt ist.

Beschwerden zu Entscheidungen der LVR-Kliniken

Entscheidungen, die in den LVR-Kliniken gegenüber den forensischen Patientinnen und Patienten getroffen werden, stellen in der Regel hoheitliche Maßnahmen mit Regelungscharakter dar, die in Grundrechte der Patientinnen und Patienten eingreifen. Gegen diese Entscheidungen können Patientinnen und Patienten nach einem Vorverfahren vor den Strafvollstreckungskammern auf der Grundlage der §§ 109 ff. StVollzG gerichtlich klagen. Entscheidungsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug.

Beschwerden zur Unterbringung

Beschwerden, die sich gegen die Bedingungen der Unterbringung im Maßregelvollzug richten, wie zum Beispiel das Raumklima, die Qualität des Essens oder die Sauberkeit in den Einrichtungen, können als Fachaufsichtsbeschwerden geltend gemacht werden.

Widersprüche und Fachaufsichtsbeschwerden

Widersprüche und Fachaufsichtsbeschwerden können beim Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug oder beim Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland als untere staatliche Maßegelvollzugsbehörde eingereicht werden.

Weitere Beschwerden

Daneben besteht die Möglichkeit, sich mit allen Anliegen und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Landes zu wenden. Eingaben, die das dienstliche Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Maßregelvollzugseinrichtungen zum Gegenstand haben, werden als Dienstaufsichtsbeschwerden vom Kommunalverband bearbeitet.

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