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Stellungnahmen in gerichtlichen Adoptionsverfahren von Minderjährigen mit Auslandsbezug

Die Mitarbeitenden der zentralen Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland nehmen gegenüber den deutschen Familiengerichten im Rheinland in Adoptionsverfahren mit Auslandsbezug und in schwierigen Einzelfällen (z. B. Stiefkindadoption bei vorausgegangener Leihmutterschaft) fachlich Stellung gem. §§ 188 Abs. 2, 195 FamFG sowie §§ 2, 3 AdWirkG.

Die zentrale Adoptionsstelle berät in diesem Zusammenhang im Rahmen ihrer Zuständigkeit Anwälte, Notare und Familiengerichte unter anderem zu kollisionsrechtlichen Vorfragen der Abstammung, elterlichen Sorge und Namensführung und rechtlichen Fragen zum ausländischen Recht.

Ansprechperson

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Anja Dierig

Telefon

workTelefon:
0221 809-6528

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