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Datenschutz und Medienrecht beim LVR

Der Datenschutzbeauftragte des Landschaftsverbandes Rheinland und sein Stellvertreter sind zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland betreffen. Ziel ist es, ein möglichst hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten

Nach Art. 39 EU-DSGVO obliegen ihm dabei u.a. folgende Aufgaben:

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Datenschutzpflichten;
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen;
  • Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gem. Art. 35 EU-DSGVO;
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde in mit der Verarbeitung zusammenhängenden Fragen;
  • Ansprechpartner für Betroffene in allen Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

Der Datenschutzbeauftragte nimmt seine Aufgaben risikoorientiert wahr (Art. 39 Abs. 2 EU-DSGVO).
Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist unmittelbar dem Ersten Landesrat (als Vertreter der LVR-Behördenleitung) unterstellt.

Datenschutzbeauftragter des LVR

Kein Portraitbild vorhanden

John Büder

Telefon

workTelefon:
0221 809-2550
faxTelefax:
0221 8284-3969

E-Mail

Stellvertretender Datenschutzbeauftragter des LVR

Kein Portraitbild vorhanden

Jan Reschke

Telefon

workTelefon:
0221 809-7499

E-Mail