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Die preußische Provinz

Mit dem Wiener Kongress von 1815 – Beginn einer Neuordnung Europas – wurde das Rheinland zwischen Kleve und Trier zur preußischen Provinz. Die Jahre französischer Besetzung hatten in den Rheinländern die Forderung nach mündigem Staatsbürgertum verankert; im autokratischen Preußen fanden sie damit kein Gehör. Dazu kamen religiöse Gegensätze zwischen dem protestantischen Berlin und dem verwurzelten Katholizismus seiner westlichen Provinz.

Zwar hatte König Friedrich Wilhelm III. von Preußen 1815 eine Verfassung für die ganze Monarchie mit „Repräsentation des Volkes“ und „Provinzialständen“ verheißen, aber nach dem Abgang des preußischen Staatskanzlers Karl August Fürst von Hardenberg, einem Motor der Verfassungsbewegung, lag die Stärkung der Bürgerrechte wieder auf Eis. Eine ständische Vertretung, die Staatsminister Karl Freiherr vom Stein in seiner „Adelsdenkschrift“ von 1818 forderte, sollte schließlich Wirklichkeit werden.

Das „Allgemeine Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände“ von 1823.
Mit dem „Allgemeinen Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände“ von 1823 unternahm Preußen erste Schritte in Richtung einer regionalen Selbstverwaltung. Foto: Stadtarchiv Düsseldorf.

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