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Nachhaltigkeit beim LVR

Nachhaltigkeit bedeutet für uns Zukunftsfähigkeit mit dem Ziel, unser Handeln so auszurichten, dass kommende Generationen stabile ökologische, ökonomische und soziale Verhältnisse vorfinden und nicht durch heutiges Handeln ihrer Zukunft beraubt werden.

Die Vereinten Nationen hab sich im September 2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt: Die so genannte 2030-Agenda.

Darin sind zwei der größten Herausforderungen für eine gerechte Welt eng miteinander verknüpft: die Armutsbekämpfung und das Ziel nachhaltiger Entwicklung. Kommunen haben für die Umsetzung der in der 2030-Agenda formulierten 17 Ziele (SDG) eine besondere Bedeutung, weil bis zum Jahr 2050 rund 70 % aller Menschen in Städten leben werden. Ohne die Mitwirkung der Kommunen wird die internationale 2030-Agenda weitgehend wirkungslos bleiben.

Mit der Gründung der LVR-Agenda21 im Jahre 1998 besteht ein seit langem schon eingeführtes System, um Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln zu verankern. Dies wurde bisher in allen Bereichen praxisorientiert und erfolgreich umgesetzt. Die Agenda 2030 kann als Weiterentwicklung oder Modernisierung angesehen werden, um den Nachhaltigkeitsprozess im LVR auch an heutige Herausforderungen anzupassen. Die Verknüpfungen sind dabei vielfältig und sollen unter einer Gesamtkoordination von den einzelnen Dezernaten benannt und bewertet werden.

Damit wird der LVR sich auf den Weg machen, für ihn relevante Indikatoren zu den SDGs zu formulieren und das jeweilige Verwaltungshandeln transparent an weltweiten Nachhaltigkeitsvorgaben auszurichten.

Teilweise finden Sie Hinweise zu den SDGs von Projekten schon hier im Internet.

Abteilungsleitung "Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeitsmanagement"

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Hannah Baumert

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