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Inklusionsvereinbarung

Die Inklusionsvereinbarung soll die berufliche Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Schwer­be­hin­de­rung im Betrieb unterstützen, indem Arbeitgeber, Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung und Betriebs- beziehungsweise Personalräte gemeinsame Ziele vereinbaren. Alle Beteiligten können hierfür die Initiative ergreifen und Ar­beit­ge­ber sind verpflichtet, mit den Interessenvertretungen über eine In­klu­si­ons­ver­ein­ba­rung zu verhandeln.

Die Inklusionsvereinbarung erleichtert die Zusammenarbeit im Betrieb und setzt positive Impulse für die Aufgaben der Personalverantwortlichen, aber auch für die der Schwerbehindertenvertretung und der Betriebs- beziehungsweise Personalräte. Ein Prozess wird in Gang gesetzt, von dem nicht nur die Menschen mit Schwerbehinderung profitieren, sondern das gesamte Unternehmen.

Informieren Sie sich hier zum Thema Inklusionsvereinbarung, wir beraten und unterstützen Sie gern dabei.

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Hier finden Sie weiterführende Informationen:

  • Hier geht es zum Eintrag "Inklusionsvereinbarung" im BIH-Fachlexikon
  • Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen sowie Beispiele für Inklusionsvereinbarungen aus verschiedenen Branchen

Trailer zum BIH-Selbstlernkurs „Inklusionsvereinbarung“

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  1. ZB Spezial - Die Inklusionsvereinbarung

    ZB Spezial - Die Inklusionsvereinbarung

    Die Informationsbroschüre bietet Informationen und Tipps zur Inklusionsvereinbarung. Sie dient Arbeitgeber*innen, Interessensvertretungen und Verantwortlichen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben als hilfreiche Anleitung mit Beispielen aus der Praxis. Mehr Informationen und Bestellung

    Januar 2019

Individuelle Beratung

Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, sich von uns persönlich beraten zu lassen, wenn Sie in Ihrem Betrieb eine Inklusionsvereinbarung neu abschließen, aktualisieren oder finalisieren möchten. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail!

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